Bad Segeberg (em) Es ist wie Weihnachten oder Silvester. Man weiß, dass diese Tage kommen, aber wenn sie da sind ist es immer plötzlich und unerwartet… wie der Winter. Nun ist er schon da und wie lange er bleiben wird, wissen wir noch nicht. Trotzdem müssen wir uns wieder auf die Gegebenheiten einstellen, die er mit sich bringt: auf Kälte, Schnee und Glätte!

Damit wir im täglichen Leben mit den Tücken des Winters besser miteinander auskommen, weist Bürgermeister Toni Köppen noch einmal auf die Verpflichtungen der Bürgerinnen und Bürger hin, die sich aus der Straßenreinigungssatzung bei der Reinigungspflicht im Winter ergeben. 

Für die Beseitigung von Eis und Schnee auf den von den Bürgerinnen und Bürgern zu reinigenden Straßenteilen sind abstumpfende Stoffe, wie z.B. Kies, Sand oder Splitt zu verwenden. Nur wenn diese Mittel nicht erfolgreich sind, dürfen ausnahmsweise Auftausalze mit beigemischt werden. Die ausschließliche Verwendung von Auftausalzen ist, auch aus Gründen des Umweltschutzes, nicht zulässig. 

Nach 20.00 Uhr entstehendes Glatteis ist bis 8.00 Uhr des folgenden Tages, das in der Zeit     von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr entstehende Glatteis so oft wie erforderlich unverzüglich zu beseitigen; dieses gilt auch für die Glätte, die durch festen Schnee entstanden ist.

Schnee ist in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall       zu entfernen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee ist bis 8.00 Uhr des folgenden Tages zu         entfernen. Die Gehwege sind dabei in einer für den Fußgänger erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen. Bei Straßen ohne Gehweg, verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen ist ebenfalls ein Weg am Rand der Verkehrsfläche in einer für den Fußgänger erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen.