Bad Segeberg (em) Ab dem 31. Dezember schreibt die Energieeinspar- verordnung eine Dämmung der obersten Geschossdecken verpflichtend vor. Die Nachrüstpflicht gilt für alle Mehrfamilienhäuser sowie für Ein- und Zwei- Familienhäuser, die nach dem 1. Februar 2002 bezogen wurden. Eigentümer, die bereits länger in ihrem Haus wohnen, sind nicht betroffen. Richtig verlegt, steigert die Dämmung aber nicht nur die Energieeffizienz, sondern senkt auch die Heizkosten und spart so bares Geld.

„Eine 20 Zentimeter dicke Dämmschicht auf einem 50 Quadratmeter großen Dachboden eines typischen Altbaus spart rund 175 Euro im Jahr ein“, erklärt Iris Thyroff-Krause, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Und: Mit steigenden Energiepreisen erhöht sich das Einsparpotenzial nochmals. Bei einer angenommenen Preissteigerung von jährlich sechs Prozent können so im Laufe von 20 Jahren bis zu 8.000 Euro zusammenkommen. „Kaum eine Sanierungsmaßnahme rechnet sich besser und leistet dabei einen so großen Beitrag zum Klimaschutz", betont Thyroff-Krause. Der in der Energieeinsparverordnung geforderte Wärmedämmwert, auch U-Wert genannt, wird bereits mit dem Verlegen einer 16 Zentimeter starken Dämmschicht auf der Geschossdecke erreicht. Wer eine dickere Dämmschicht anbringt, kann zusätzlich Fördergelder von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten dabei kann auch eine schon vorhandene Dämmung angerechnet werden. Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist die Ausführung der Maßnahme durch eine Fachfirma sowie die Bestätigung der verbauten Dämmstoff- stärken und der angemessene Durchführung durch einen Sachverständigen.

Bei Fragen zur Durchführbarkeit einer Dachgeschossdämmung in den eigenen vier Wänden hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale:
Das nächste persönliche Gespräch in Bad Segeberg findet Freitag, 16. September, von 10 bis 13 Uhr in den Räumen der Schuldnerberatung (Haus D), Kirchplatz 1 mit der Energieberaterin Dipl.-Ing. Iris Thyroff-Krause statt.

Die notwendigen Termine für die persönliche Energieberatung der Verbraucherzentrale vergeben die Mitarbeiter gerne unter der Telefonnummer 04551/908 440 oder 018 809 802 400 (0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer).

Die Beratung findet regelmäßig zu allen Energiethemen statt und wird gegen eine Kostenbeteiligung von 5 Euro/30 Minuten durch qualifizierte Fachleute Architekten, Bauingenieure, Bauphysiker und Versorgungsingenieure kompetent durchgeführt.