Bad Segeberg (em) Der Vorstand der Ärztegenossenschaft Nord (ÄGN) hat die längst überfällige Novelle der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stets einge-fordert. Es war nicht zu erwarten, dass nach ausgiebigen Verhandlungen zwischen Bundesärztekammer und Privaten Krankenversicherungen bedenkliche strukturelle Veränderungen in diese GOÄ einfließen würden.

Viele Details des Regelwerkes werden jetzt erst bekannt, belasten das Vertrauen in die Geschicke der ärztlichen Verhandlungsführer. Daher ist es verständlich und erforderlich, dass ein außerordentlicher Deutscher Ärztetag am 23. Januar in Berlin zusammenkommt, alle offenen Fragen diskutiert und am weiteren Kurs beteiligt wird.

Geht es doch weniger um eine zeitgemäße Leistungshonorierung als um unser Verständnis von Freiberuflichkeit. Der GOÄ-Entwurf beinhaltet Elemente im Paragraphenteil, die der freien Vertragsbeziehung zwischen Arzt und Patient widersprechen, für beide Teile ein hohes Gut. Schon immer steht eine GOÄ unter staatlicher Aufsicht, aber nur in rechtlicher Sicht. Es besteht keine Notwendigkeit, fachlich und sächlich staatlichem Einfluss die Tür zu öffnen außer man ebnet den Weg zur „Bürgerversicherung“.

Die Delegierten des Deutschen Ärztetages haben schwere Entscheidungen vor sich. Die verfasste Ärzteschaft kann sich fast nur noch schaden. Die Verabschiedung des jetzigen GOÄ-Entwurfs ist kaum zu vermitteln, eine Blockade würde die Novelle entweder für Jahre verzögern oder das Bundesgesundheitsministerium zum Handeln auffordern. Wünschenswert ist eine überzeugende ehrliche Debatte, die die Chance gibt, zügig nach zu verhandeln.

Dr. Klaus Bittmann, Sprecher der ÄGN : „ Ich wünsche allen Delegierten einen klaren Kopf und eine glückliche Hand für diesen schweren und wichtigen Entscheidungsprozess ! Es geht heute nicht um mehr Geld, sondern das Prinzip der Freiberuflichkeit.“