Bad Segeberg (em) Für viele Schüler im Kreis Segeberg ist die Ferienzeit eine willkommene Gelegenheit, um zu jobben und zusätzliches Geld für die Urlaubskasse oder Anschaffungen zu verdienen. Aber egal, ob Erdbeeren pflücken, kellnern oder Eis verkaufen: „Es sollte mit dem Arbeitgeber unbedingt vor Aufnahme des Ferienjobs geklärt werden, ob Beiträge zur Sozialversicherung fällig werden“, sagt AOK-Niederlassungsleiter Holger Vollmers aus Bad Segeberg.
Keine Sozialversicherungsabgaben sind zu zahlen, wenn eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt. Das bedeutet, dass Schüler unabhängig von der Höhe ihres Arbeitsverdienstes und der wöchentlichen Stundenzahl sozialversicherungsfrei arbeiten, wenn der von vornherein befristete Job insgesamt nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage dauert.
Die Frist von drei Monaten gilt immer dann, wenn der Minijob an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird. Dagegen ist von 70 Arbeitstagen auszugehen, wenn die wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig weniger als fünf Tage beträgt. Diese Höchstdauer darf insgesamt in einem Kalenderjahr nicht überschritten werden.
Für Schulabgänger ist laut AOK NORDWEST zu beachten: Mit der Aushändigung des Abschlusszeugnisses gilt die Schulzeit offiziell als beendet. Nach der Schulentlassung sind grundsätzlich sämtliche befristete Beschäftigungen beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Plant der Schulabgänger dagegen ein Studium aufzunehmen, darf er bis zu drei Monaten bzw. 70 Arbeitstagen befristet als Vollzeitkraft sozialabgabenfrei arbeiten.
Unabhängig davon bleiben Verdienste für eine Dauerbeschäftigung als Aushilfe (sog. Minijobs) sozialversicherungsfrei, die regelmäßig monatlich 450 Euro nicht überschreiten. In diesen Fällen besteht jedoch Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Auf Antrag kann sich der Schulabgänger davon befreien lassen. Dann zahlt er auch keinen Anteil zur Rentenversicherung.
Weitere Informationen erhalten Schüler und Schulabgänger in allen AOK-Kundencentern oder im Internet unter: nordwest.aok-on.de. Hier in der Rubrik Schüler unter Gesundheit & Leben auf Ferienjob 1x1 klicken.
BU: Bei einem Ferienjob vorher klären, ob Sozialversicherungsabgaben zu zahlen sind. AOK/hfr.