Bad Segeberg (kv/sh) Ein Hausnotrufgerät mit Handsender und Aufschaltung gibt älteren Menschen Sicherheit im täglich Alltag und ist auch für die Angehörigen ein beruhigendes Gefühl. Viele ältere Menschen möchten so lange wie möglich selbständig in ihrer eigenen Wohnungen wohnen bleiben und setzen dabei auf einen MEBO Hausnotruf mit Servicebereitschaft. Per Knopfdruck ist die Notruf- und Serviceleitstelle rund um die Uhr erreichbar und informiert je nach Lage den Pflegedienst, Angehörige oder auch den Rettungsdienst und garantiert so schnelle Hilfe im Notfall.

Die gute Nachricht für alle Hausnotruf Besitzer: Die Kosten im Zusammenhang mit dem Seniorennotruf können von der Steuer angesetzt werden. In seinem Urteil vom 3. September 2015 ( Az. VI R 18/14) entschied der Bundesfinanzhof, dass die Kosten für einen Notrufdienst in der eigenen Wohnung von der Steuer abgesetzt werden können. Auch Aufwendungen für einen Notrufdienst im Altenheim oder betreuten Wohnen wirken sich steuermindernd aus. In der Urteilsbegründung machten die Richter deutlich, dass die Ausgaben eine Hilfeleistung rund um die Uhr darstellen und als haushaltsnahe Dienstleistung zu sehen sind. Durch die Rufbereitschaft werde sichergestellt, dass ein Bewohner im Notfall Hilfe erhalte. Dabei ist es unerheblich, dass sich die Notrufzentrale außerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen befindet.