Bad Segeberg. Geldwäsche ist längst nicht mehr nur ein Thema für große Bargeldsummen oder Briefkastenfirmen im Ausland. Mit dem Aufstieg von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero hat sich ein neues Schlupfloch für Kriminelle aufgetan – und eine neue rechtliche Gefahrenquelle für unbedarfte Nutzer.

Ob Sie privat Kryptowährungen handeln oder als Unternehmer Zahlungen in Bitcoin akzeptieren: Schon ein scheinbar harmloses Geschäft kann den Verdacht der Geldwäsche auslösen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Kryptowährungen zur Geldwäsche genutzt werden, was Sie rechtlich beachten müssen – und wann Sie einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht oder Strafverteidiger benötigen.

1. Wie funktioniert Geldwäsche mit Kryptowährungen?

Kriminelle nutzen Kryptowährungen, um illegal erworbenes Geld zu „waschen“ – also dessen Herkunft zu verschleiern. Dabei kommen mehrere Methoden zum Einsatz:

a) Tausch von Bargeld oder illegalem Vermögen in Kryptowährungen

In der ersten Phase der Geldwäsche – der sogenannten Platzierung – wird das „schmutzige Geld“ in den Finanzkreislauf eingeschleust. Bei Kryptowährungen bedeutet das zum Beispiel:

  • Ein Krimineller kauft mit Bargeld Bitcoin über eine private Verkaufsplattform, ohne dass eine Identitätsprüfung (KYC – „Know Your Customer“) erfolgt.
  • Illegale Einnahmen aus Drogenhandel oder Betrug werden über Krypto-Automaten in digitale Währungen umgewandelt.

Problem: Bei anonymen Transaktionen ist oft nicht mehr nachvollziehbar, woher die Coins stammen. So verlieren sie ihren „kriminellen Stempel“.

b) Nutzung von Mixern (Tumblern)

Ein sogenannter Krypto-Mixer oder Tumbler ist ein Online-Dienst, der die Herkunft von Kryptowährungen verschleiert. Das funktioniert so:

  • Sie senden Ihre Coins an den Mixer.
  • Dort werden sie mit den Coins anderer Nutzer „vermischt“.
  • Sie erhalten den Gegenwert in neuen, unverdächtigen Coins zurück.

Ziel ist es, die Transaktionsspur zu verwischen, die auf der Blockchain öffentlich einsehbar ist. Für Ermittler wird es dadurch schwer, die Spur des Geldes zurückzuverfolgen.

Wichtig: Die bloße Nutzung solcher Dienste – auch aus Unwissenheit – kann bei Ermittlungen den Verdacht der Geldwäsche auslösen.

c) Peer-to-Peer-Handel ohne Identitätsprüfung

Viele Kriminelle vermeiden offizielle Krypto-Börsen, da diese inzwischen gesetzlich zur Identitätsprüfung verpflichtet sind. Stattdessen nutzen sie Peer-to-Peer-Plattformen (z. B. LocalBitcoins), bei denen sie direkt mit anderen Personen handeln.

Hier kommt es häufig vor, dass Bitcoins gegen Bargeld verkauft oder getauscht werden – ohne jegliche Kontrolle, wer auf der anderen Seite steht. Diese Anonymität macht den Handel attraktiv für Geldwäscher, aber riskant für ehrliche Nutzer.

d) Kauf teurer Güter oder NFTs mit „gewaschenen“ Coins

In der letzten Phase der Geldwäsche, der Integration, wird das Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf zurückgeführt. Beliebte Methoden:

  • Kauf von Luxusuhren, Immobilien oder Fahrzeugen mit Kryptowährungen
  • Erwerb von NFTs (Non-Fungible Tokens), die als digitale Vermögenswerte dienen
  • Nutzung ausländischer Onlinedienste zur Verschleierung

Was dabei oft übersehen wird: Wer solche Güter mit Krypto-Vermögen erwirbt, das aus dubiosen Quellen stammt, kann sich selbst strafbar machen – selbst wenn er nichts von der illegalen Herkunft wusste.

2. Geldwäsche im Strafrecht: Was droht bei Ermittlungen?

Nach § 261 Strafgesetzbuch (StGB) ist Geldwäsche in Deutschland strafbar. Auch Kryptowährungen zählen als Vermögenswerte, auf die dieses Gesetz Anwendung findet. Der Straftatbestand ist weit gefasst:

  • Es reicht bereits, illegal erworbenes Vermögen anzunehmen, zu übertragen oder zu verwahren.
  • Auch der Versuch oder eine leichtfertige Unkenntnis über die Herkunft kann strafbar sein.

Das bedeutet: Wer beispielsweise ungeprüft Coins von Dritten entgegennimmt oder für andere verwahrt, läuft Gefahr, ins Visier der Ermittlungsbehörden zu geraten.

3. Was tun bei einem Geldwäscheverdacht?

Wird gegen Sie wegen Geldwäsche ermittelt, gilt vor allem eines: Schweigen Sie und kontaktieren Sie sofort einen erfahrenen Strafverteidiger.

Als Anwalt für Strafrecht kann ich für Sie:

  • Akteneinsicht beantragen
  • den konkreten Vorwurf prüfen
  • Ihre Aussage strategisch vorbereiten oder ganz davon abraten
  • frühzeitig auf die Einstellung des Verfahrens hinwirken

Gerade im Bereich Kryptowährungen ist oft technisches Spezialwissen notwendig, um Missverständnisse auszuräumen. Viele Fälle beruhen auf fehlerhaften Interpretationen von Transaktionen.

4. Wie Unternehmer sich schützen können

Wenn Sie als Unternehmen Kryptowährungen akzeptieren oder mit ihnen handeln, sollten Sie einige Grundregeln beachten:

  • Kennen Sie Ihre Kunden (KYC): Verlangen Sie Identitätsnachweise bei größeren Transaktionen.
  • Dokumentieren Sie alle Transaktionen sauber und nachvollziehbar.
  • Verdachtsmeldungen: Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind bestimmte Branchen zur Meldung verpflichtet – z. B. Finanzdienstleister, Immobilienmakler oder Händler hochwertiger Güter.

Ein präventives Gespräch mit einem Anwalt für Strafrecht, der mit digitalen Währungen vertraut ist, hilft Ihnen, rechtssicher zu arbeiten und Risiken zu vermeiden.

5. Fazit: Krypto ist kein rechtsfreier Raum

Kryptowährungen sind faszinierend – aber rechtlich komplex. Wer mit ihnen arbeitet, muss sich der Geldwäsche-Risiken bewusst sein. Ob Sie privat handeln, Mining betreiben oder geschäftlich mit Bitcoin arbeiten: Eine unklare Transaktionshistorie kann strafrechtliche Folgen haben.

Wenn Sie in ein Verfahren geraten sind oder sich absichern wollen, empfiehlt sich die frühzeitige Beratung durch einen Strafverteidiger, der sich mit Krypto und Geldwäscherecht auskennt.

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Als erfahrener Strafverteidiger im Bereich Geldwäsche und digitale Finanzkriminalität berate ich Sie diskret und kompetent. Kontaktieren Sie mich für ein vertrauliches Gespräch – bevor aus einem Verdacht ein ernstes Problem wird.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und im Anschluss redaktionell überarbeitet. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten strafrechtlichen Fragen oder bei einem Geldwäscheverdacht sollten Sie sich unbedingt an einen qualifizierten Anwalt für Strafrecht wenden.