Bad Segeberg (em) Der Kreis nimmt auf Grund von bauplanungsrechtlichen Hindernissen derzeit Abstand von seinen bisherigen Plänen zur Erweiterung seiner Gemeinschaftsunterkunft Schackendorf für Asylbewerber und Flüchtlinge.

Geplant war, die vorhandene Gemeinschaftsunterkunft in Schackendorf durch einen separaten Neubau auf dem Grundstück in direkter Nachbarschaft zur Autobahn A 21 und zur Kreisstraße K 61 auf dann insgesamt bis zu 200 Unterbringungsplätze zu erweitern. Landrat Schröder hatte gestern (18. Februar) den Hauptausschuss in seiner Sitzung darüber informiert, dass das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten für das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes, das Voraussetzung für den Erweiterungsbau ist, aus Gründen der hohen Lärmimmissionen an diesem Standort keine Genehmigungsfähigkeit sieht. Landrat Schröder sagt dazu: „Ein im Verfahren eingeholtes Schallschutzgutach-ten kommt hier leider zu dem Ergebnis, dass die rechtlichen Lärmschutzanforderungen für diesen Neubau an dem geplanten Standort nicht erfüllt werden können. Zwar waren umfangreiche passive Maßnahmen am Gebäude geplant, notwendige weitere aktive Lärmschutzmaßnahmen stehen jedoch im Vergleich zur geplanten Nutzung in keinem wirtschaftlichen Verhältnis.“

An diesem Standort wäre auch statt eines Neubaus die Aufstellung von Wohn-containern keine Alternative, da die Anforderungen an den Lärmschutz gleichermaßen auch für Container gelten. Die bestehende und bestandsgeschützte Gemeinschaftsunterkunft in Schacken-dorf ist hiervon nicht betroffen. Im Rahmen der jetzt abgeschlossenen Sanierung wurden auch hier passive Lärmschutzmaßnahmen nachgerüstet. Landrat Schröder ergänzt: „Wir waren uns im Hauptausschuss einig, das Neubauvorhaben in Schackendorf zurzeit nicht weiter zu verfolgen, jedoch an der Suche nach Standortalternativen festhalten zu wollen“.