Bad Segeberg (em) Krank werden im Urlaub? Das will keiner. Falls es doch passiert, sollten Urlauber besonders im Ausland für den Notfall gewappnet sein. Denn eine plötzliche Krankheit oder ein Unfall können das Urlaubsbudget schnell überfordern. AOK-Niederlassungsleiter Holger Vollmers aus Bad Segeberg aus Lübeck gibt Tipps, was Betroffene im Krankheitsfall tun können.

Reicht es, im Urlaub einen Auslandskrankenschein vorzulegen?
Seit einigen Jahren gibt es die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC, die in den meisten Ländern Europas (EU/EWR und Schweiz) den Auslandskrankenschein ersetzt. Sie ist auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte abgedruckt. Wer die EHIC beim Arzt, Zahnarzt oder in einer Klinik vorlegt, hat Anspruch auf medizinische Versorgung. Es gelten jedoch die jeweiligen Eigenanteile des ausländischen Staates.

Was sichert die EHIC nicht ab?
Mit der EHIC ist die medizinische Akutversorgung in vielen Fällen gesichert. Allerdings umfasst das nicht die Kosten, die in Staaten ohne Sozialversicherungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland entstehen, sowie für medizinisch notwendige Rücktransporte.

Wie können Urlauber dieses Kostenrisiko absichern?
Im Krankheitsfall können schnell mehrere Tausend Euro für Behandlungskosten anfallen. Daher ist eine private Zusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Zusatzversicherung gibt es bei vielen gesetzlichen Krankenkassen zu besonderen Konditionen. Die AOK NORDWEST bietet ihren Kunden zum Beispiel einen umfassenden Auslandsreise-Wahltarif mit weltweitem Versicherungsschutz und zwar für bis zu sechs Wochen pro Reise. Damit sind die nachgewiesenen Behandlungskosten in der Arztpraxis oder im Krankenhaus und auch die Kosten für einen notwendigen Rücktransport abgesichert.

Was passiert, wenn Kosten vorgestreckt werden müssen?
Manchmal verlangen ausländische Ärzte oder Kliniken Vorkasse, obwohl der Patient seine EHIC-Karte vorgelegt hat. Für die Erstattung der Kosten ist es wichtig, dass der Krankenkasse nach dem Urlaub alle Rechnungen in detaillierter Form vorgelegt werden können. Das bedeutet: Eine einfache Quittung über die Bezahlung des Gesamtbetrags reicht nicht aus. Vielmehr müssen die Untersuchungen und Behandlungen einzeln aufgeführt sein mit den jeweiligen Gebühren. Die Rechnung sollte außerdem die Adresse der Klinik und den Namen des behandelnden Arztes beinhalten. Wichtig: Die deutschen Krankenkassen zahlen in den meisten Fällen nur die Leistungen, die auch den einheimischen Patienten im jeweiligen Urlaubsland zustehen.

Mehr Infos rund um Reisen und Medizin gibt es in jedem AOK-Kundencenter und im Internet unter www.aok.de/nw in der Rubrik Gesundheit. BU: Auch im Urlaub kann man krank werden. Besonders bei einem Auslandurlaub sollten Vorkehrungen getroffen werden. AOK/hfr.