Bad Segeberg (em) Seit dieser Woche gewährt die Staatsanwaltschaft Kiel dem Kreis Segeberg Einsicht in Akten, Video-Aufzeichnungen, Asservate in der Sache VION. Hierbei handelt es sich im Rahmen des von der Staatsanwaltschaft konstatierten Anfangsverdachtes des Verstoßes gegen insbesondere lebensmittelhygienische und tierschutzrechtliche Vorschriften um eine Fülle von Informationen. Die Staatsanwaltschaft selbst wird noch einen länge-ren Zeitraum benötigen, den Sachverhalt aufzuarbeiten.
Gegenstand der Ermittlungen sind derzeit auch beschlagnahmte so genannte „Kladden“. Es handelt sich dabei um Kontrollbücher des Fleischhygieneamtes, in denen Auffälligkeiten während des laufenden Betriebes handschriftlich als erste Aufzeichnungen erfasst werden. Ohne Sichtung im Gesamtzusammenhang und ohne Gespräche mit den Beteiligten lassen sich unmittelbar keine verlässlichen Aussagen dazu machen. Die Verfahrenslage stellt sich folgendermaßen dar: Dem Schlacht- und Zerlegebetrieb wurde die Tätigkeit bis auf weiteres mit Sofortwirkung untersagt. Hiergegen hat das Unternehmen einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Schleswig beantragt.
Die gerichtliche Entscheidung steht aus. Der Ausgang dieses verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzverfahrens wird einige Bedeutung für die weiteren Schritte in dieser Angelegenheit haben. Parallel dazu hört der Kreis das Unternehmen entsprechend den verwal-tungsrechtlichen Vorschriften zum Widerruf der Betriebszulassung des Schlacht- und Zerlegebetriebes an. Im Rahmen der Anhörung erhält die Firma VION im Verwaltungsverfahren unter Fristsetzung nunmehr die Gelegenheit, sich zu der beabsichtigten behördlichen Widerrufsmaßnahme zu äußern. Die Einlassungen der VION werden in die unter Abwägung aller relevanten Umstände zu treffende behördliche (Ermessens-)Entscheidung einfließen, die dann in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem MELUR zu treffen sein wird.