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Senioren-Union Kreisverband Segeberg
"Höchstwahlalter" Schlag ins Gesicht der älteren Generation
13.10.2025
Stadt Bad Segeberg
Bad Segeberg zu Besuch in Teterow
Bad Segeberg. Seit drei Jahrzehnten verbindet die Partnerschaft zwischen Bad Segeberg und Teterow eine lebendige Tradition des gegenseitigen Besuchs am 3. Oktober. In diesem Jahr setzte Bad Segeberg ein starkes Zeichen der Gemeinschaft: Rund 87 Teilnehmende aus Bad Segeberg reisten nach Teterow, um gemeinsam „35 Jahre Deutsche Einheit“ zu feiern und das Band der Freundschaft weiter zu stärken.
Der Tag begann früh am Segeberger ZOB mit einem beeindruckenden Sonnenaufgang, der den Auftakt zu einem ereignisreichen Programm bildete. Im Rathaus Teterow empfingen Bürgermeister Andreas Lange und weitere Vertretungen die Delegation herzlich. Offizielle Begrüßungen durch Bürgermeister Andreas Lange aus Teterow und der Bürgervorsteherin Monika Saggau eröffneten den Festakt, der von Pastor Alexander Lemke anschließend in der St. Peter und Pauls Kirche musikalisch und durch bewegende Reden, von u.a. Bürgermeister Toni Köppen aus Bad Segeberg, begleitet wurde. Ein besonderes H
10.10.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Mieterhöhung nach Modernisierung: Was Mieter und Vermieter wissen müssen
Bad Segeberg. In vielen Städten und Gemeinden – auch rund um Bad Segeberg – werden derzeit Gebäude modernisiert, energetisch saniert oder auf Barrierefreiheit umgerüstet. Für Mieter bedeutet das oft: Baulärm, Einschränkungen – und höhere Mieten. Doch nicht jede Modernisierung rechtfertigt automatisch eine Mieterhöhung.
Rechtsanwalt Alexander-Georg Rackow erklärt, wann Vermieter die Kosten rechtmäßig auf die Miete umlegen dürfen, welche Rechte Mieter während der Bauarbeiten haben und wann sich ein Widerspruch lohnt.
Was gilt als Modernisierung – und was nicht?
Der Begriff „Modernisierung“ ist im Mietrecht (§ 555b BGB) genau festgelegt.
Als Modernisierung gelten Maßnahmen, die
den Wohnwert nachhaltig erhöhen (z. B. neues Bad, Balkon, Aufzug),
Energie oder Wasser einsparen (z. B. neue Heizungsanlage, Dämmung) oder
die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessern (z. B. Barrierefreiheit).
Nicht dazu z
09.10.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Aktuelle Entscheidung des AG München zum WEG-Recht: Zustimmung zur zweiten Balkontür
Bad Segeberg. Wer in einer Eigentumswohnung lebt, weiß: Das WEG-Recht hält so manche Überraschung bereit. Besonders wenn es um bauliche Veränderungen geht, prallen oft die Interessen der Gemeinschaft und die Wünsche einzelner Eigentümer aufeinander. Eine Frage, die immer wieder Streit auslöst, lautet: Muss die Wohnungseigentümergemeinschaft zustimmen, wenn ein Fenster zur Tür umgebaut oder eine zweite Balkontür geschaffen werden soll?
Mit Urteil vom 27.05.2025 (Az.: 1293 C 26254/24) hat das Amtsgericht München hierzu eine klare Position bezogen – und zwar zugunsten des bauwilligen Eigentümers.
WEG-Recht: Der konkrete Fall vor dem Amtsgericht München
Ein Wohnungseigentümer wollte ein vorhandenes Fenster in eine Balkontür umbauen, um seine Wohnung komfortabler und heller zu gestalten. Die übrigen Eigentümer verweigerten ihre Zustimmung. Sie führten an, dass die Veränderung möglicherweise Probleme verursachen könne – beispielsweise im Hinb
02.10.2025