Stadtmagazin
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Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Das Ausbildungsjahr beginnt - das sollten Auszubildende und Eltern beachten!

05.08.2026
Agentur für Arbeit

Sommerferien lassen Arbeitslosenzahl steigen

Kreis Segeberg. Nach der Belebung im Frühjahr folgt üblicherweise der Anstieg in den Sommerferien. Auch in diesem Jahr folgt die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt diesem saisonalen Zyklus. Die Arbeitslosenzahl ist im Juli deutlich angestiegen. Sie liegt auch im Vergleich zum Vorjahr höher – da starteten die großen Ferien erst am Monatsende und damit nach dem statistischen Juli-Zähltag.  Insgesamt meldeten sich im Juli 1.303 Personen aus einer Beschäftigung, einer Ausbildung oder nach einer Qualifizierung arbeitslos. Dies sind 374 Personen mehr als im Juni.  Michaela Bagger, Leiterin der Agentur für Arbeit Elmshorn, sieht drei Faktoren für die Arbeitsmarktentwicklung: „Junge Menschen beenden vor den Ferien die Schule, das Studium oder die Ausbildung und suchen einen Ausbildungsplatz oder einen Anschlussjob, was die Zahlen der jüngeren Arbeitslosen kurzzeitig ansteigen lässt. Daneben enden befristete oder gekündigte Arbeitsverträge häufig zur Jahreshälfte
31.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Internetvertrag mit 24 Monaten Laufzeit: Warum Kunden genau hinschauen müssen

Internet- und Telefonverträge gehören zu den Dingen, die viele Menschen möglichst schnell erledigen möchten. Ein Schreiben des Anbieters, ein beworbenes Paket, ein scheinbar passender Tarif – und schon ist ein Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen. Später stellt sich dann oft die Frage: Hätte es nicht auch eine kürzere Laufzeit geben müssen? Und hätte der Anbieter darauf ausdrücklich hinweisen müssen? Der Bundesgerichtshof hat dazu mit Urteil vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) eine für Verbraucher wichtige Entscheidung getroffen. Es ging um § 56 Abs. 1 Satz 2 Telekommunikationsgesetz. Danach müssen Anbieter von Telekommunikationsdiensten Verbrauchern grundsätzlich auch einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anbieten. Der BGH entschied jedoch: Der Anbieter muss diese 12-Monats-Variante nicht in gleicher Weise wie den beworbenen 24-Monats-Vertrag anbieten und auch nicht zwingend im selben Werbeschreiben ausdrücklich
16.07.2026
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein

Neue Gesellen, neuer Obermeister: Tischler-Innung feiert den Nachwuchs

14.07.2026

Bad Segeberg

Kreis Segeberg

Schleswig-Holstein