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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Internetvertrag mit 24 Monaten Laufzeit: Warum Kunden genau hinschauen müssen

Internet- und Telefonverträge gehören zu den Dingen, die viele Menschen möglichst schnell erledigen möchten. Ein Schreiben des Anbieters, ein beworbenes Paket, ein scheinbar passender Tarif – und schon ist ein Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen. Später stellt sich dann oft die Frage: Hätte es nicht auch eine kürzere Laufzeit geben müssen? Und hätte der Anbieter darauf ausdrücklich hinweisen müssen? Der Bundesgerichtshof hat dazu mit Urteil vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) eine für Verbraucher wichtige Entscheidung getroffen. Es ging um § 56 Abs. 1 Satz 2 Telekommunikationsgesetz. Danach müssen Anbieter von Telekommunikationsdiensten Verbrauchern grundsätzlich auch einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anbieten. Der BGH entschied jedoch: Der Anbieter muss diese 12-Monats-Variante nicht in gleicher Weise wie den beworbenen 24-Monats-Vertrag anbieten und auch nicht zwingend im selben Werbeschreiben ausdrücklich
16.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Konto gehackt – was jetzt wichtig ist

Bad Segeberg. Ein gehacktes Konto ist für viele Menschen zunächst ein Schock. Plötzlich funktioniert das E-Mail-Postfach nicht mehr, aus dem Social-Media-Account werden Nachrichten verschickt, bei einem Online-Shop tauchen fremde Bestellungen auf oder das Bankkonto zeigt verdächtige Abbuchungen. Oft ist unklar, ob es „nur“ ein Passwortproblem ist – oder ob bereits persönliche Daten, Zahlungsinformationen und Kontakte betroffen sind. Wichtig ist dann vor allem eines: schnell, geordnet und dokumentiert handeln. Erst sichern, dann aufklären Wer noch Zugriff auf das betroffene Konto hat, sollte sofort das Passwort ändern und – wenn möglich – eine Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren. Dabei sollte kein Passwort verwendet werden, das bereits an anderer Stelle genutzt wurde. Auch verbundene Konten sind wichtig: Wer etwa den Zugriff auf sein E-Mail-Postfach verliert, riskiert oft weitere Konten, weil viele Dienste Passwort-Zurücksetzungen per E-Mail erlaube
02.07.2026
Hartenholm

Florian Rohwer weiterhin Bezirksschornsteinfeger für Hartenholm

Kreis Segeberg. Florian Rohwer bleibt bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk Hartenholm. Seine neue Bestellungsperiode beginnt am 1. Juli 2026.  Rohwer ist seit dem 1. Juli 2019 für den Kehrbezirk Hartenholm zuständig. Der Kehrbezirk umfasst unter anderem die Orte Bark, Bimöhlen, Fredesdorf, Hartenholm, Hasenmoor, Heidmühlen, Schmalfeld, Struvenhütten und Todesfelde.  „Ich freue mich sehr über das entgegengebrachte Vertrauen und darauf, die Menschen in meinem Kehrbezirk auch in den kommenden sieben Jahren begleiten und unterstützen zu dürfen. Der persönliche Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern sowie die abwechslungsreichen Aufgaben machen den Beruf besonders“, sagt Florian Rohwer.  Gemeinsam möchte er auch weiterhin dazu beitragen, dass Feuerungsanlagen sicher betrieben werden und Fragen rund um den Brandschutz kompetent beantwortet werden. Herr Rohwer hat einen sehr guten Mitarbeiter.  Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeg
01.07.2026

Bad Segeberg

Kreis Segeberg

Schleswig-Holstein