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Kreishandwerkerschaft Mittelholstein
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein bestätigt Vorstand einstimmig
15.07.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Nutzungsdauer von Computer-Hard- und Software: Abschreibung in einem Jahr
Segeberg/Neumünster. Für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter kann eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster/Segeberg. Grundlage hierfür sind die Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26. Februar 2021 sowie vom 22. Februar 2022.
Die Regelung betrifft sowohl Computerhardware als auch Betriebs- und Anwendersoftware. Hierzu zählen unter anderem Desktop-PCs, Notebooks, Tablets, Server, Peripheriegeräte sowie Standard- und Individualsoftware. Ebenfalls erfasst werden beispielsweise ERP-Software, Warenwirtschaftssysteme sowie Software zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung.
Durch die Annahme einer einjährigen Nutzungsdauer können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten grundsätzlich bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vollständig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Das BMF-Schreiben von 2022 hat explizit klargestellt,
07.07.2026
Freiwillige Feuerwehr Bad Segeberg
Hitze bringt Batterien zum Überkochen - ABC Zug im Einsatz
30.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Illegales Streaming und IPTV: Warum auch Nutzer rechtliche Risiken eingehen
24.06.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Steuererklärung 2025: Jetzt zu viel gezahlte Steuern zurückholen
Bad Segeberg/ Neumünster. Wer zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückhaben will, muss eine Steuererklärung machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin.
Da die Erstellung der Steuererklärung für viele eine Herausforderung darstellt, bietet der BdSt umfassende Unterstützung. Hilfestellung, praktische Tipps und verständliche Erläuterungen enthält die aktuelle Broschüre „Steuererklärung für Arbeitnehmer 2025“.
„Wir empfehlen allen Steuerzahlern, sich zu informieren und unsere kostenlose Broschüre anzufordern“, sagt der Vorsitzende des BdSt-Bezirksverbands, Hans-Peter Küchenmeister. Die Broschüre kann beim Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V. telefonisch unter 0431 990165-0 oder per E-Mail an schleswig-holstein@steuerzahler-sh.de bestellt werden.
Die Broschüre dient als praktischer Leitfaden für die Steuererklärung und unterstützt dar
08.05.2026
