Stadtmagazin
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Informationsveranstaltung

Geplantes Bauvorhaben auf dem Grundstück des ehemaligen Probsteialtenheimes

Bad Segeberg. Viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt fragen sich, wann auf dem Grundstück des ehemaligen Probsteialtenheimes im Matthias-Claudius-Weg endlich etwas passiert. In den vergangenen Monaten hat sich der neue Eigentümer intensiv mit der zukünftigen Nutzung des Areals beschäftigt. Bevor ein Bauantrag für das geplante Vorhaben eingereicht wird, möchten der Bauherr und die Stadt Bad Segeberg die Öffentlichkeit umfassend informieren. Daher laden der Bauherr und die Stadt Bad Segeberg alle Interessierten herzlich zu einer Informationsveranstaltung und einem gemeinsamen Austausch ein am: Donnerstag, 17. September 2026 um 18:30 Uhr im Bürgersaal der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg Der Bürgersaal ist barrierefrei erreichbar. Im Rahmen der Veranstaltung wird die Planung für das Grundstück vorgestellt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anregungen einzubringen.
14.09.2026
Polizeidirektion Bad Segeberg

Videoüberwachung überführt Einbrecher-Duo in Bad Segeberg

07.09.2026
Kreis Segeberg

Kreis verkauft Entwicklungsgrundstück am Wardersee

Kreis Segeberg. Direkt am Wardersee steht ein rund 6.025 Quadratmeter großes Grundstück zum Verkauf: Der Kreis Segeberg bietet das Areal in der Seestraße 25-27 im Rohlstorfer Ortsteil Warder im Rahmen eines Angebotsverfahrens an. Auf dem Grundstück befinden sich die Gebäude des ehemaligen „Gasthofs am See“ – das Gaststättengebäude, ein Bettenhaus und das ehemalige Betreiberhaus. Die Gebäude stehen leer und sind renovierungsbedürftig.  Das Grundstück liegt im Ortskern von Warder und grenzt unmittelbar an den Wardersee. Gleichzeitig ist der Standort über die B 432 und die etwa neun Kilometer entfernte A 20 gut erreichbar. Bad Segeberg liegt rund neun Kilometer entfernt.  Wie das Grundstück künftig genutzt werden kann, ist durch einen Bebauungsplan der Gemeinde Rohlstorf festgelegt. Das Areal ist als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Damit sind vor allem Wohnungen sowie kleinere, wohnverträgliche Dienstleistungen möglich. Ferienwohnungen, Beherberg
11.08.2026
Polizeidirektion Bad Segeberg

Brutaler Raubüberfall auf Ehepaar in Hartenholm

27.07.2026
Polizeidirektion Bad Segeberg

Diebe: "Ist das Kunst oder nehmen wir das mit?"

24.07.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Aufbewahrungsfristen -Was darf weg, was muss aufbewahrt werden?

Neumünster/Kreis Segeberg Zum Jahresbeginn steht bei vielen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen das Aufräumen von Akten an – ob in Papierform oder digital. Doch nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erklärt, welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten und welche Aufbewahrung auch aus persönlichen Gründen sinnvoll ist. Für Selbstständige und Gewerbetreibende sind die Aufbewahrungspflichten eindeutig geregelt. Geschäftsunterlagen müssen in der Regel zwischen sechs und zehn Jahren aufbewahrt werden. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen, das Inventar oder der Jahresabschluss erstellt, ein Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder versendet oder ein Buchungsbeleg entstanden ist. Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, bestimmte Unterlagen aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für Steuer
07.01.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Versteckter Sachmangel nach Immobilienkauf – wie der Verkäufer aufklären muss

Bad Segeberg. Der Traum vom Eigenheim kann schnell Risse bekommen – im wahrsten Sinne des Wortes. Nach dem Hauskauf entdecken viele Käufer plötzlich Mängel, die ihnen beim Besichtigungstermin gar nicht aufgefallen sind. Feuchtigkeit im Keller, Schimmel hinter der Tapete oder ein Dach, das Asbest enthält – das sorgt nicht nur für Ärger, sondern oft auch für hohe Sanierungskosten. Dann steht schnell die Frage im Raum: Hätte der Verkäufer mich über diese Mängel informieren müssen? Und wenn ja – kann ich den Kauf rückgängig machen oder Schadensersatz verlangen? Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Magedeburg zeigt, wie die Gerichte in solchen Fällen entscheiden – und wo genau die Grenze zwischen einem versteckten Sachmangel nach Immobilienkauf und der Eigenverantwortung des Käufers verläuft. 1. „Gekauft wie gesehen“ – was das wirklich heißt Fast jeder notarielle Kaufvertrag enthält eine Formulierung wie, dass das Haus „wie besic
06.11.2025