Henstedt-Ulzburg (em) Wer ehrenamtlich für einen anderen Menschen die rechtliche Betreuung übernimmt, erfüllt eine wichtige soziale Aufgabe mit Verantwortung. Unterstützung bei dieser Aufgabe gibt unter anderem das Betreuungsgericht. Es sind aber auch Pflichten zu erfüllen. Den Umfang der gesetzlichen Betreuung und die Pflichten des Betreuers bestimmt der § 1901BGB.
Dieser Abend soll die Möglichkeit bieten, Erfahrungen auszutauschen und Fragen zu stellen. Referent an diesem Abend ist: Herr Windmüller, Richter a.D. beim Betreuungsgericht Norderstedt.
Dienstag | 31. Mai | 18 Uhr
Henstedt-Ulzburg - Kulturtreff, Wohnanlage Gräflingsberg, Das Rauhe Haus, Willstedter Str. 136