Kaltenkirchen (em) Der von dem Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung am 26. Juli gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Westerwohld Nord“ sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung liegen in der Zeit vom 17. August bis einschließlich 31. August in der Bau- und Planungsabteilung des Rathauses, Holstenstraße 14, Zimmer 301, 24568 Kaltenkirchen während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme erneut öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können nur Anregungen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfes schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unter Umständen unberücksichtigt bleiben. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungs- gerichtsordnung unzulässig.
Ziel der Planung ist eine Anpassung der festgesetzten Gebäudehöhe an die modernen Anforderungen von Logistikunternehmen und eine damit verbundene intensivere Ausnutzung der gewerblichen Flächen.