Kaltenkirchen (em) Am Donnerstag, 6. April, findet die Wahl für den neuen Seniorenbeirat der Stadt Kaltenkirchen statt. Der Seniorenbeirat besteht aus 23 Mitgliedern, von denen 12 gewählt und 11 benannt werden. Wer bereits von einer dazu berechtigten Organisation benannt ist, kann nicht gewählt werden.

Für die Wahl ist die Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlich. Diese sind bis spätestens 23. Februar, 18 Uhr, im Rathaus, Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen, im Bürger-Service-Büro bei Herrn Steenbuck oder bei Frau Pöschl, Zimmer 212, 2. Obergeschoss, vorzulegen.

Kandidatenvorschläge sind aus dem Kreis der Wahlberechtigten einzureichen. Wahlberechtigt, wählbar und benennbar sind alle mit Hauptwohnsitz in Kaltenkirchen gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner, die das 60. Lebensjahr in diesem Jahr vollendet haben oder noch vollenden und im Übrigen hinsichtlich ihrer Person die Voraussetzungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetztes erfüllen. Nicht wählbar sind Mitglieder der Stadtvertretung und Beschäftigte der Stadt.

Eine schriftliche Einverständniserklärung der Kandidatinnen und Kandidaten ist erforderlich, sofern sie ihre Kandidatur nicht selbst einreichen. Eine Unterschriftensammlung zu den einzelnen Vorschlägen bedarf es nicht. Der Wahlvorschlag muss den Familiennamen, den Vornamen (bei mehreren Vornamen den oder die Rufnamen), den Tag der Geburt und die Anschrift (der Hauptwohnung) der Bewerberin oder des Bewerbers enthalten.

Im Rathaus liegt im Bürger-Service-Büro und an der Zentrale eine Information zur Seniorenbeiratswahl aus, die auch einen Vordruck für den Wahlvorschlag enthält. Der Wahlvorschlag kann aber auch formlos erfolgen. Ansprechpartnerin für die Seniorenbeiratswahl ist im Rathaus Frau Pöschl, Tel.Nr. 0 41 91 / 939 413; E-Mail: c.poeschl@kaltenkirchen.de. Auskünfte zur Arbeit des Seniorenbeirates erteilt gerne der Vorsitzende des Seniorenbeirates, Herr Klaus Stuber, Tel. Nr. 0 41 91 / 600 66, E-Mail: seniorenbeirat@kaltenkirchen.de.

„Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, und setzt sich für deren Belange ein. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere beratende Stellungnahmen, Empfehlungen für die Stadtvertretung und deren Fachausschüsse in allen Angelegenheiten, die ältere Einwohnerinnen und Einwohner betreffen. Ich würde mich sehr freuen, wenn die zunehmende Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner dieser Altersgruppe sich in einer großen Anzahl an Wahlvorschlägen für die Seniorenbeiratswahl wiederspiegeln würde“, so Bürgermeister Hanno Krause.