Kaltenkirchen (em) Für das erste Quartal 2013 werden am 15. Februar 2013 die Grundabgaben, das sind die Grundsteuern A und B, die Straßenreinigungsgebühr und die Hundesteuer fällig. Seit Anfang 2011 werden von der Stadt Bescheide verschickt, die auch für die Folgejahre Gültigkeit haben. Abgabenpflichtige, die einen Dauerauftrag oder eine Lastschriftermächtigung erteilt haben, brauchen sich keine Gedanken hinsichtlich des Fälligkeitstermins machen.

Sollten die Abgaben per Überweisung bezahlt werden, so empfiehlt es sich, auf den letzten Abgabenbescheid einen Blick zu werfen, damit der richtige Abschlag pünktlich überwiesen wird.

„Wir werden in diesem Jahr nicht sofort bei Zahlungsverzug mit dem Mahnverfahren beginnen sondern bei denjenigen, die selbst überweisen an den Fälligkeitstermin freundlich erinnern“, so Bürgermeister Hanno Krause.