Kaltenkirchen (em) Die Stadt Kaltenkirchen unterstützt seit Jahren die Verbesserung der ärztlichen Versorgung, auch der mit Hausarztsitzen. Erste Erfolge konnten im chirurgischen und kinderärztlichen aufgrund eines Sonderbedarfes verzeichnet werden. Aber auch die hausärztliche Versorgung muss verbessert werden.

In Kaltenkirchen gibt es derzeit 17 Sitze für Allgemeinmedizin und hausärztliche Internisten. Diese versorgen neben dem Stadtgebiet auch die umliegende Gemeinden mit. Der Verteilungsschlüssel von Arztsitz zur Anzahl der Patienten, die regionale Verteilung der Kassenarztsitze sowie die Zulassungsentscheidungen erfolgen durch die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH). Kaltenkirchen liegt im KVSH-Zulassungsplanbereich Metropolregion Süd-West, zu diesem bspw. auch Glückstadt, Pinneberg und Norderstedt gehören. Der hausärztliche Versorgungsgrad beträgt hier laut KVSH 110 % und liegt damit an der Grenze zur Überversorgung. Damit ist Kaltenkirchen zumindest statistisch im Vergleich zu anderen Regionen wie bspw. Nordfriesland noch vergleichsweise gut aufgestellt.

„Das statistische Bild hat allerdings nur wenig mit der Realität zu tun“, so Bürgermeister Hanno Krause. „Immer häufiger wenden sich besorgte Bürgerinnen und Bürger an uns, da die ansässigen Hausärztinnen und -Ärzte keine neuen Patienten aufnehmen können. Der Druck verstärkt sich, wenn Praxen wie zum Beispiel die von Dr. Wahn keinen Nachfolger finden. Auch wenn eine Versorgung im akuten Krankheitsfall durch die vorhandenen Praxen gewährleistet ist, besteht sowohl auf Seiten der Bevölkerung als auch der ansässigen Medizinerinnen und Medizinern eine zunehmende Unzufriedenheit über die aktuelle Versorgungsituation.“

Die Stadt Kaltenkirchen hat sich daher intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt, sich kommunale Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und diese juristisch prüfen lassen. Teilweise konnten die Vorschläge bereits umgesetzt werden, andere Möglichkeiten wie bspw. der Bau eines Ärztezentrums zur Schaffung moderner Praxisräumlichkeiten werden konkretisiert. Generell sind die Einflussmöglichkeiten einer Kommune jedoch begrenzt. Zwar gibt es für Kommunen nach SGB 5 die Möglichkeit zur Gründung von Medizinischen Versorgungszentren bspw. als kommunale Eigeneinrichtung, die Gründungmodalitäten sind aber u.a. abhängig vom jeweiligen statistischen Versorgungsgrad, der Zustimmung der KVSH und Bürgschaftsvereinbarungen.

„Selbst wenn Zulassungs- und Gemeindehaushaltsrecht usw. keine Rolle spielen würden und die Stadt einfach so einen Arztsitz kaufen könnte, benötigen wir immer noch die/den passende/n Ärztin/Arzt, um diese Stelle auch zu besetzen.“ Bürgermeister Krause weist damit auf die derzeit größte Herausforderung hin, nämlich das Finden des ärztlichen Personals. Es gibt nicht nur zu wenig Nachwuchs für den ambulanten hausärztlichen Bereich, auch die beruflichen Wünsche der Ärzteschaft haben sich verändert. Auch wenn es für einen Arztsitz Interessentinnen und Interessenten gibt, spielen bei der großen Anzahl von ausgeschriebenen Arztsitzen bundesweit weitere Faktoren eine entscheidende Rolle, angefangen vom Übernahmepreis, der Praxisausstattung, der Attraktivität des Arbeitsortes bis hin zu KITA-Plätzen, Teilzeitmöglichkeiten oder den Kollegen vor Ort. Die bauliche Infrastruktur in Kaltenkirchen hat sich enorm entwickelt, der Einwohner- und Firmenzuwachs auch. Und die Lage der Stadt in der Nähe zu Hamburg mit guter verkehrlicher Anbindung kann ebenso als attraktiv eingeschätzt werden.

Um Nachfolgerinnen und Nachfolger für die ausgeschriebenen Praxen in Kaltenkirchen zu finden, hat die Stadt Kaltenkirchen in Abstimmung mit dem Ärztenetz HUK & HANN e.V. Anzeigen in den Ärzteblättern Schleswig-Holstein und Hamburg geschaltet. Eine weitere Anzeigenaktion in der bundesweit erscheinenden Ärztezeitung läuft kommende Woche an. Weiterhin wurden über den städtischen Haushalt 50.000 Euro für die Förderung von Ärztinnen und Ärzten bereitgestellt. Das Förderprogramm zur Sicherung der ärztlichen Versorgung wurde am 7. Mai 2019 von der Stadtvertretung beschlossen. Die Stadt Kaltenkirchen fördert hierdurch niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte mit jeweils 10.000 Euro, wenn er/sie in Kaltenkirchen eine Praxis übernimmt bzw. jemanden neu anstellt.

Die Stadt Kaltenkirchen vertritt zudem gegenüber den Entscheidungsträgern im Gesundheitssektor vehement die Forderung nach mehr Arztzulassungen in unserem Stadtgebiet und fordern zielgerichtete Maßnahmen um Medizinerinnen und Mediziner für den hausärztlichen Bereich auszubilden: „Wir haben gemeinsam eine hohe Verantwortung für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger. Stadtvertretung und Verwaltung werden sich weiterhin aktiv für die Verbesserung der ärztlichen Versorgung in Kaltenkirchen einsetzen. Dafür ist es aber auch notwendig, dass die Entscheidungsträger in Bund und Land sowie die Versorgungsträger ihrerseits diese Aufgabe ernst nehmen und entsprechende erleichternde Maßnahmen zur Zulassung der Ärztinnen und Ärzte schaffen“.