Kaltenkirchen. Im Zeitraum vom 1. September bis ca. 27. November 2025 erfolgt in der Stadt Kaltenkirchen eine Nachschätzung der Bodenschätzung für landwirtschaftlich nutzbare Flächen gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz durch das Finanzamt Rendsburg.

Eine Vorbesichtigung des Stadtgebiets ist für Mitte August vorgesehen. Laut § 15 Bodenschätzungsgesetz ist den beauftragten Personen das Betreten der Grundstücke sowie das Dulden notwendiger Maßnahmen (z. B. Aufgrabungen) zu gestatten. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Fragen zum Thema beantwortet Dr. Sven Wiegmann, Amtlicher Bodenschätzer, Tel.: 04821-66-1505. Die Stadt Kaltenkirchen bittet um Verständnis für die Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen.