Kaltenkirchen (em) Gut aufgestellt präsentiert sich die Stadt Kaltenkirchen in Sachen Kindertagestätten. Sowohl im Bereich der Krippen als auch der Kindergärten ist ein ausreichendes Angebot vorhanden. Im 2. Quartal werden zwei weitere Krippenhäuser ihren Betrieb aufnehmen.
In Kaltenkirchen werden insgesamt neun Kindertagesstätten von sechs Trägern betrieben. Die Kindertagesstätten betreuen, erziehen und bilden Kinder vom 1. bis zum 14. Lebensjahr. Mit den Trägern hat die Stadt Verträge geschlossen, in denen die Organisations- und Personalhoheit geregelt ist. Selbstverständlich obliegt einem Träger auch die Aufsichtspflicht. Darüber hinaus ist in den Verträgen geregelt, dass die Gruppengröße 22 Kinder beträgt und die Träger verpflichtet sind, die Aufnahmekapazität der Kindergartengruppen bei Bedarf, unter Beachtung des gesetzlichen vorgeschriebenen Antragsverfahren, auch über die Gruppengröße von 22 Kindern hinaus, bis zur gesetzlichen zulässigen Höchstgrenze, auszuschöpfen.
Zurzeit werden in den verschiedenen Einrichtungen
101 Krippenkinder
690 Kindergartenkinder
256 Hortkinder
betreut
Die städtische Sozialpädagogin kümmert sich um die Koordination der bedarfsgerechten Kinderbetreuung der freien Träger. Der Kreis Segeberg ist als Fachaufsichtsbehörde für den Bereich Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern in den Einrichtungen zuständig. Auch die Stadt übt eine Kontrollfunktion aus und vermittelt die Gespräch mit den freien Trägern.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewinnt aufgrund des demografischen Wandels und der immer höher werdenden Anforderungen der Unternehmen an ihre Mitarbeiter besonders an Bedeutung. Die Öffnungszeiten der Einrichtungen decken einen Rahmen von Montag-Freitag von 6. bis 18.30 Uhr ab und sind daher familienfreundlich.
Die Einrichtungen werden mit insgesamt 2,5 Mio. Euro von der Stadt bezuschusst. Die Kinderbetreuung mit entsprechender Förderung ist der Stadt ein vordringliches Anliegen und hat damit einen hohen Stellenwert. Die zweimal jährlich aufgestellte Bedarfsermittlung durch die Verwaltung zeigt ein zuverlässiges, ausgelastetes und familiengerechtes Betreuungssystem auf.
Hinsichtlich der Elternbeiträge hat die Stadtvertretung am 27. Oktober 2009 beschlossen, die Elternbeiträge für den Elementar- und Hortbereich bei einem Kostendeckungsgrad von 40 Prozent der Betriebskosten festzusetzen. Für den Krippenbereich wurde beschlossen, den Elternbeitrag auf einen Kostendeckungsgrad von 24 Prozent der hierfür entstehenden Betriebskosten ab 2012 festzulegen.
Die allgemeine Kostensteigerungsrate beträgt im Elementar- und Hortbereich anhand der gemeldeten Budgets der Träger der ansässigen Kindertagesstätten durchschnittlich 2,4 Prozent. Den Schwerpunkt stellen hierfür die Personalkosten mit einem rund 80 prozentigen Anteil dar. Im Krippenbereich liegt die Steigerungsrate etwas höher (durchschnittlich bei 4,2 Prozent), da hier die Personalkosten, die den allgemein bekannten Tarifsteigerungen unterliegen, einen wesentlich höheren Anteil an den Kosten bilden. Diese allgemeine Kostensteigerungsrate in Verbindung mit dem festgelegten Kostendeckungsgrad führte zu der Erhöhung der Elternbeiträge.