Kaltenkirchen. Die Stadt Kaltenkirchen sucht zum 1. März 2027 eine ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte bzw. einen ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten (m/w/d). Gesucht wird eine engagierte und sachkundige Person, die sich für die Belange von Natur und Umwelt in Kaltenkirchen einsetzen und diese aktiv in die kommunale Arbeit einbringen möchte.
Kaltenkirchen wächst und entwickelt sich. Gleichzeitig gilt es, Natur und Umwelt im Stadtgebiet im Blick zu behalten und unterschiedliche Interessen miteinander in Einklang zu bringen. Die ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte bzw. der ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte übernimmt dabei eine wichtige vermittelnde und beratende Funktion.
Als Bindeglied zwischen Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürgern sowie den ortsansässigen Betrieben vertritt die oder der Beauftragte die Belange des Umwelt- und Naturschutzes in Kaltenkirchen. Anliegen, Ideen und Anregungen werden aufgegriffen, fachlich eingeordnet und an die jeweiligen Stellen und Akteure herangetragen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Ehrenamtes ist zudem die beratende Mitarbeit im Umwelt-, Natur- und Klimaausschuss der Stadt Kaltenkirchen. Hier besteht die Möglichkeit, eigene Sachkenntnis und Perspektiven einzubringen und die kommunale Arbeit bei Fragen des Natur- und Umweltschutzes zu begleiten.
Bürgermeister Stefan Bohlen: „Naturschutz beginnt direkt vor unserer Haustür. Deshalb ist es wichtig, Menschen an unserer Seite zu haben, die genau hinschauen, ihre Fachkenntnisse einbringen und zugleich die unterschiedlichen Perspektiven in unserer Stadt kennen. Wer sich für Natur und Umwelt in Kaltenkirchen engagieren und unsere Stadt aktiv mitgestalten möchte, ist herzlich eingeladen, sich für dieses besondere Ehrenamt zu bewerben.“
Die Bestellung erfolgt durch die Stadtvertretung für einen Zeitraum von drei Jahren. Voraussetzung für die Tätigkeit sind entsprechende Sachkenntnisse sowie der Hauptwohnsitz in Kaltenkirchen. Für das Ehrenamt wird nach der geltenden Entschädigungssatzung der Stadt Kaltenkirchen eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30. November 2026 einreichen bei:
Stadt Kaltenkirchen – Der Bürgermeister, Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen
Weitere Auskünfte erteilt Frau Franz unter der Telefonnummer 04191/939-449 oder per E-Mail an a.franz@kaltenkirchen.de.
