Kaltenkirchen (em) Die Stadt Kaltenkirchen hat nach wie vor Bedarf an Wohnungen für Flüchtlinge aus der Ukraine und anderen Staaten, wie Syrien und Afghanistan. Der Bedarf besteht bei 1 – 2 Zimmer-Wohnungen, aber aufgrund von Familiennachzügen auch für Wohnraum für bis zu 10 Personen.

Je nach Anzahl der Personen, die in eine Wohnung ziehen, können bei Sozialleistungsbezug sog. Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden.

So hat eine Person Anspruch auf eine max. Wohnungsgröße von 50 qm. Es kann eine Kaltmiete einschl. Betriebskosten bis zu 561,22 € berücksichtigt werden; Heizkosten werden gesondert berücksichtigt.

Bei größeren Haushalten können folgende Werte berücksichtigt werden: 2 Personen, 60 qm, 681,78 €; 3 Personen, 75 qm, 811,36 €; 4 Personen, 85 qm, 945,34 €; 5 Personen, 95 qm, 1.081,52 €; jede weitere Person zzgl. 130,68 €.

Die Anmietung kann über die Stadt Kaltenkirchen, sollte bevorzugt aber direkt mit den wohnraumsuchenden Personen, erfolgen.

„Es besteht nach wie vor ein großer Bedarf an Wohnraum für Menschen, die aus ihrem Heimatland zu uns geflüchtet sind. Eine Unterbringung in Containern oder Unterkünften kann und sollte nur vorübergehend sein. Ich bin froh, dass wir aktuell noch nicht in die Notlage gekommen sind, wieder eine Sporthalle für die Unterbringung nutzen zu müssen. Trotzdem fehlt es nach wie vor an Wohnraum und wir kommen auch mit den Containern an unsere Grenzen. Sollten Sie also Wohnraum zur Vermietung haben, wenden Sie sich an uns.“, wirbt Bürgermeister Hanno Krause.

Als Ansprechpartner für Wohnraumangebote steht Ihnen Frau Kepsch, Tel. 04191/939-461, E-Mail: s.kepsch@kaltenkirchen.de zur Verfügung.