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Neumünster

Der neue Mietspiegel ist da

Der Fachdienst Stadtplanung und –entwicklung der Stadt Neumünster hat in Zusammenarbeit und Anerkenntnis mit dem Haus- und Grundeigentümerverein, dem Mieterverein, den Wohnungsunternehmen und den Immobilienvertreterinnen und -vertretern einen neuen Mietspiegel aufgestellt. Der Mietspiegel gilt für das Stadtgebiet Neumünster. Aus dem Mietspiegel ist das Mietniveau für frei finanzierten Wohnraum und solchen, der nicht mehr einer Zweckbindung unterliegt, erkennbar. Dieser gilt für die Zeit vom 01. Juni 2026 bis 01. Juni 2028. Ab sofort ist der neue Mietspiegel zum Preis von 3,50 Euro im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten erhältlich: - Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr - Donnerstag: 14:30 Uhr – 17:30 Uhr - Mittwoch: geschlossen Eine Bestellung per E-Mail ist ebenfalls möglich unter: Melissa.jonton@neumuenster.de  Der Mietspiegel wird dann gegen Rechnung und zuzüglich 1,80
20.06.2026
Quickborn

Parkquartier Quickborn – Neue Maßstäbe für nachhaltiges Wohnen in der Eulenstadt

Quickborn. Am Montag, den 23.03.2026 hat sich die Ratsversammlung in öffentlicher Sitzung mit großer Mehrheit für den Bebauungsplan Nr. 116 „Parkquartier Quickborn“ ausgesprochen und den formalen Aufstellungsbeschluss gefasst. Offene Fragestellungen zur geplanten Erschließung und den verkehrlichen Auswirkungen sowie zu erwartenden Lärmemissionen und weiteren planungsrelevanten Themenfeldern werden im Laufe des Planverfahrens gutachterlich aufgearbeitet und beantwortet. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mehrmals die Möglichkeit, ihre Belange einzubringen und zu der Planung Stellung zu nehmen. Hierzu wird die Stadt rechtzeitig informieren. Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für ein modernes und nachhaltig konzipiertes, sozial durchmischtes innerstädtisches Wohnquartier auf den Flächen der im Volksmund genannten Ostermann’schen Wiese.  Zusätzlich wird der Erhalt der vorhandenen Bestand
31.03.2026