Kaltenkirchen (em) Wer sich dazu entschließt, sein Gebäude umfangreich zu sanieren, sollte bei der Planung den definierten Standard des „KfW-Effizienzhauses“ in Betracht ziehen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, fördert die KfW-Bank die Maßnahme durch einen Kredit mit derzeit 1 Prozent effektivem Jahreszins. Zusätzlich ist ein Tilgungszuschuss möglich.

Die Mindestanforderung an eine Förderung bildet das „KfW-Effizienzhaus 115“. Bei diesem Standard wird 15 Prozent mehr Heizenergie benötigt als bei einem nach der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) erbauten Haus. Strengere Sanierungsvoraussetzungen erfüllt das „KfW-Effizienzhaus 55“, welches 55 Prozent des Energiebedarfs eines Neubaus aufweist. Um Enttäuschungen vorzubeugen, sollten Sanierungswillige sich allerdings darüber im Klaren sein, dass sich die Berechnungen, ebenso wie die der EnEV, auf den Primärenergiebedarf beziehen. Diese Berechnungen entsprechen somit nicht dem tatsächlichen Brennstoffverbrauch.

Ein Rechenbeispiel macht es deutlich: Der Heizwärmebedarf eines Gebäudes von 80 kWh/m2 wird beim geplanten Betrieb eines Pelletofens mit dem Primärenergiefaktor für Holz von 0,2 multipliziert. Es ergibt sich ein Primärenergiebedarf von 16 kWh/m². Wird dasselbe Gebäude mit einer Erdgasanlage geplant, so wird der Heizwärmebedarf von 80 kWh/m2 mit dem Primärenergiefaktor für Erdgas von 1,1 multipliziert. In diesem Fall beträgt der Primärenergiebedarf 88 kWh/m². Der Widerspruch besteht also darin, dass beide Gebäude gleich gebaut sind, die gleiche Wärme benötigen, aber in der EnEV und durch die KfW unterschiedlich bewertet werden. Der Eigenheimbesitzer bezahlt jedoch keine Primärenergie, sondern die tatsächlich eingekaufte Endenergie. Diese nur schwer nachvollziehbare Berechnungsgrundlage sorgt spätestens bei der Brennstoffabrechnung häufig für Enttäuschung. Um eine spürbare Verringerung des tatsächlichen Endenergiebedarfs und somit auch eine deutliche Kostenreduzierung zu erreichen, empfiehlt die Verbraucherzentrale Energieberatung daher insbesondere in die Gebäudehülle zu investieren. Die Wärmedämmung von Gebäuden birgt i.d.R. das größte Einsparpotenzial.

Anbieterunabhängige Informationen zu Förderprogrammen und Modernisierungen bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale:

Das nächste persönliche Gespräch in Kaltenkirchen findet am 4. Juni in den Räumen der Schuldnerberatung, Flottkamp 13b mit der Energieberaterin Dipl.-Ing. Angelika Grade-Schielein statt.

Die notwendigen Termine für die persönliche Energieberatung der Verbraucherzentrale vergeben die Mitarbeiter gerne unter der Telefonnummer 04191 - 722 740 oder 0800 - 809 802 400 (kostenfrei).

Die Beratung findet regelmäßig zu allen Energiethemen statt und wird gegen eine Kostenbeteiligung von 5 Euro/30 Minuten durch qualifizierte Fachleute - Architekten, Bauingenieure, Bauphysiker und Versorgungsingenieure - kompetent durchgeführt.
Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.