Kaltenkirchen (em) Vom 6. bis 10. Februar wird die Radwegebenutzungspflicht in einigen Bereichen der Stadt aufgehoben. Gleichzeitig werden die gemeinsamen Geh- und Radwege in Sonderwege für Fußgänger umgewandelt. Für den Radfahrer bedeutet dies, dass die künftigen Sonderwege für Fußgänger nicht mehr befahren werden dürfen. Es steht dem jeweiligen Radfahrer frei entweder die Fahrbahn zu befahren oder das Fahrrad auf dem Gehweg zu schieben.
Die Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg hat im November 2011 unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und aufgrund eines darauf stützenden Widerspruches des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.) die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in den Straßen Holstenstraße, Schmalfelder Straße, Königstraße, Am Markt und Schützenstraße angeordnet. Im Rahmen dieser Maßnahme wird die Holstenstraße auch für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße freigegeben.
Bürgermeister Hanno Krause wird höchstpersönlich die Bürgerschaft darüber informieren. Mit Mitarbeitern der Ordnungsabteilung wird er am Samstag, 28. Januar, 10 Uhr bis 12 Uhr, an einem Informationsstand vor dem Rathaus zur Verfügung stehen. In persönlichen Gesprächen und durch Verteilen eines Flyers soll umfassend über die Maßnahmen informiert werden.
Der Flyer wird in der anschließenden Woche, vom 30. Januar bis 3. Februar, verstärkt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsabteilung und der Polizei in der Innenstadt verteilt und in Geschäften ausgelegt werden.
Am Samstag, 4. Februar, ist von 10 Uhr bis 12 Uhr ein weiterer Informationsstand vor dem Rathaus geplant.