Kaltenkirchen (em) In den letzten Tagen wurden 237 Verkehrszeichen in der Kaltenkirchen Innenstadt abgebaut. Seit Mitte April 2013 ist der Innenstadtbereich (Holstenstraße, Hüttmann-straße, Am Markt, Brauerstraße ab Mediohaus, Schützenstraße bis HsNr. 14, Kleiner Markt und Königstraße HsNr. 5-11) als Parkraumbewirtschaftungszone eingerichtet worden.

Innerhalb der Zone gilt das am Zonenbeginn aufgestellte Verkehrszeichen, ohne dass es einer Wiederholung bedarf. Der Zonenbereich wird am Ende der Zone durch ein entsprechendes Verkehrszeichen wieder aufgehoben. Die Verwaltung wird am Samstag, 20.04.2013, während des Wochenmarktes vor dem Rathaus einen Informationsstand aufbauen, um die Bürgerschaft umfassend über das neue Zonenparken zu informieren. Ebenso werden über mehrere Wochen Informationsflyer verteilt und in den örtlichen Geschäften ausgelegt.

In der Parkraumbewirtschaftungszone ist folgendes zu beachten:
• Die Parkscheibenpflicht innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone besteht werktags. Zu „werktags" zählt auch der Samstag
• Nach der Ankunft ist der Zeiger der Parkscheibe auf den Strich der halben Stunde einzustellen, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Anschließend ist die Parkscheibe gut einsehbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen
• Das Parken ist werktags von 08 h bis 18 h für 2 Stunden durch Auslegen einer Parkscheibe erlaubt
• Die Parkraumbewirtschaftungszone gilt auch nach Kreuzungen / Einmündungen solange weiter bis sie durch das entsprechende Verkehrszeichen wieder aufgehoben wird
• Die Parkraumbewirtschaftungszone gilt auch auf den Parkplätzen, der Sparkasse Südholstein, dem Sky-Markt, der Marktpassage, dem Penny Markt und dem rückwärtigen Parkplatzes des Gebäudes Holstenstraße 13