Stadtmagazin
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Stadt Kaltenkirchen

Rathausumbau läuft Bürger-Service-Büro zieht vorübergehend in den Ratssaal

Kaltenkirchen. Der Umbau des Kaltenkirchener Rathauses schreitet planmäßig voran. Mit den Vorbereitungen für den vorübergehenden Umzug des Bürger-Service-Büros in den Ratssaal steht nun der nächste wichtige Bauabschnitt bevor. Am Freitag, 26. Juni, wird das Team des Bürger-Service-Büros umziehen. Deshalb ist an diesem Tag auch kein Dienstleistungsbetrieb im Bürger-Service-Büro umsetzbar. Ab Montag, 29. Juni, werden die Mitarbeitenden ihre Arbeit vorübergehend im Ratssaal aufnehmen. Dort werden die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger während der Bauphase weiterhin angeboten. Die Vorbereitungen für den Umzug sind nahezu abgeschlossen. Im Anschluss beginnen die umfangreichen Umbauarbeiten in den bisherigen Räumlichkeiten des Bürger-Service-Büros im Erdgeschoss des Rathauses. Ziel ist eine moderne, funktionale und zukunftsfähige Gestaltung der Bereiche. Bereits sichtbar wird die Veränderung durch einen neuen Empfangstresen. Eine vorübergehende L
25.06.2026
Zukunft der Versorgung gesichert

Lebenshilfe Kaltenkirchen übernimmt Tafelbetrieb

29.04.2026
Stadt Kaltenkirchen

Mikrozensus 2026 startet: Wichtige Daten zu Bevölkerung, Arbeitsmarkt und Lebensverhältnissen

Kaltenkirchen. Auch im Jahr 2026 findet bundesweit der sogenannte Mikrozensus statt – eine gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsbefragung zur Bevölkerungsstruktur und zum Arbeitsmarkt. In den kommenden Monaten können daher auch Haushalte in Kaltenkirchen ausgewählt werden und eine entsprechende Aufforderung zur Teilnahme erhalten. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Rund ein Prozent der Bevölkerung wird dabei zu Themen wie Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Haushaltssituation und Lebensbedingungen befragt. Ziel ist es, verlässliche statistische Daten zu gewinnen, die als Grundlage für politische Entscheidungen, Planungen und wissenschaftliche Analysen dienen. Die ausgewählten Haushalte erhalten zunächst ein Ankündigungsschreiben des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein mit weiteren Informationen zur Befragung. Die Teilnahme ist gesetzlich verpflichtend. Die Beantwortung der Fragen kann telefonisch, online ode
12.03.2026
Stadt Kaltenkirchen

Gelber Sack verschwindet - Wertstofftonne kommt

Der Gelbe Sack verabschiedet sich in absehbarer Zeit und die Wertstofftonne kommt: Zum 1. Januar 2026 wird im Verbandsgebiet des Wege-Zweckverbandes der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) die Wertstofftonne eingeführt.  Die Auslieferung der neuen Behälter hat im Oktober 2025 begonnen und erfolgt nach und nach in allen Gemeinden des Verbandsgebietes. In Kaltenkirchen sowie den umliegenden Gemeinden Hartenholm, Hasenmoor, Heidmoor, Hüttblek, Kattendorf, Kisdorf, Lentföhrden, Nützen, Oersdorf, Schmalfeld und Winsen wird die Ausstattung mit den neuen Tonnen zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2026 erfolgen, meldet der WZV. „Mit der Einführung der Wertstofftonne wird die Abfalltrennung noch einfacher und komfortabler“, erklärt Bürgermeister Stefan Bohlen. „Wir unterstützen die Umstellung, da sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung leistet.“ Die schwarze Tonne mit orangefarbenem Deckel wird künftig nicht nur für Verpacku
28.11.2025
Amtliche Bekanntmachung

Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO-), des § 45 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes SchleswigHolstein (StrWG), des § 2 Abs. 1 und des § 6 Abs. 1 bis 5 und Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) und des § 6 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen vom 25.09.2019, sämtlich in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 25.11.2025 folgende Änderungssatzung erlassen:  Artikel 1 – Satzungsänderungen  § 4 der Gebührensatzung erhält folgende Fassung:  § 4 Grundstücksbegriff und öffentliche Last  (1) Für den Grundstücksbegriff findet § 5 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaltenkirchen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Im Einzelfall kann die Stadt bei der Gebührenfestsetzung und -erhebung von diesem Grundstücksbegriff abweichen, wenn es die Gebühre
26.11.2025

Kaltenkirchen

Kreis Segeberg

Schleswig-Holstein