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Kaltenkirchen
Kaltenkirchen sucht weiter Wohnraum für Flüchtlinge
Kaltenkirchen (em) Die Stadt Kaltenkirchen hat nach wie vor Bedarf an Wohnungen für Flüchtlinge aus der Ukraine und anderen Staaten, wie Syrien und Afghanistan. Der Bedarf besteht bei 1 – 2 Zimmer-Wohnungen, aber aufgrund von Familiennachzügen auch für Wohnraum für bis zu 10 Personen.
Je nach Anzahl der Personen, die in eine Wohnung ziehen, können bei Sozialleistungsbezug sog. Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden.
So hat eine Person Anspruch auf eine max. Wohnungsgröße von 50 qm. Es kann eine Kaltmiete einschl. Betriebskosten bis zu 561,22 € berücksichtigt werden; Heizkosten werden gesondert berücksichtigt.
Bei größeren Haushalten können folgende Werte berücksichtigt werden: 2 Personen, 60 qm, 681,78 €; 3 Personen, 75 qm, 811,36 €; 4 Personen, 85 qm, 945,34 €; 5 Personen, 95 qm, 1.081,52 €; jede weitere Person zzgl. 130,68 €.
Die Anmietung kann über die Stadt Kaltenkirchen, sollte bevorzugt aber direkt mit den wohnraumsuchenden
28.08.2023
