Stadtmagazin
Stadtmagazin

Artikel

Stadt Kaltenkirchen

Saatgut ausleihen in der Stadtbücherei

06.05.2021
PilzCoach

Wildkräuter, Schlüsselblumen und Knicks im Kisdorfer Wohld

Kisdorf (em) Am Dienstag, 1. Mai findet von 10 bis 12.30 Uhr eine Kräuterwanderung mit dem NABU Kisdorfer Wohld statt. Treffpunkt ist der Bismarckplatz, von dem es dann in Fahrgemeinschaften weiter zum Startpunkt geht. Die Teilnehmer gehen entlang eines kleinen Wirtschaftsweges, beiderseits von Knicks geschützt, und erfahren dabei, wie wichtig und einmalig die Knicks in Schleswig-Holstein sind. Zu hören sind nur das Rauschen in den Bäumen und wunderschönen Vogelgesang. Am Wegesrand werden essbare Wildkräuter für einen leckeren Frühlingssalat Kräuterquark gesammelt. Die Teilnahmegebühr beträgt 6,50 Euro für Erwachsene und 4 Euro für Kinder ab sechs Jahren. NABU-Mitglieder erhalten 20% Rabatt. Anmeldungen sind möglich unter Tel.: 0 41 91 / 95 61 79.
05.04.2018
VHS

Vortrag: Gegen fast jedes Leid ist ein Kraut gewachsen

Kaltenkirchen (em) Der Vortrag findet am 26. März von 18 bis 21 Uhr in der Volkshochschule Kaltenkirchen, Am Kretelmoor 40, statt. Die Natur bietet mit ihrer Vielzahl an Kräutern und Pflanzen einen unermesslichen Schatz von Mitteln gegen (fast) jedes Leiden. Heilpraktikerin Sonja Krohn gibt Ihnen in dieser Veranstaltung die Möglichkeit, die wichtigsten Kräuter und ihre Anwendungsgebiete kennen und schätzen zu lernen. Sie erfahren in dem Vortrag, wie Sie mit Heilpflanzen und Kräutern vorbeugen und Beschwerden lindern können. Infos und Anmeldung bitte unter der Tel.: 0 41 91 / 917 60.
13.03.2018
Stadt Kaltenkirchen

Regelungen zur Geh- und Radwegreinigung

Kaltenkirchen (em) Aufgrund von wiederholten Nachfragen erfolgt die nachfolgende Information zu den in der Stadt Kaltenkirchen geltenden Regelungen für die Reinigung von Geh- und Radwegen sowie den Rückschnitt von Randbepflanzungen. Nach der Straßenreinigungssatzung ist den Grundstückseigentümern grundsätzlich die Reinigungspflicht für folgende Straßenteile in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke auferlegt: Gehwege, Radwege, kombinierte Geh- und Radwege, öffentliche Wohnwege, begehbare Seitenstreifen, aber auch Bordsteine, Gräben und Grabenverrohrungen, die dem Grundstückanschluss dienen. Die zu reinigenden Straßenteile müssen grundsätzlich einmal wöchentlich auf ihre Sauberkeit kontrolliert und erforderlichenfalls gesäubert werden. Die Reinigung umfasst die Säuberung der genannten Straßenteile einschließlich der Beseitigung von Abfällen geringen Umfangs sowie Laub nach den örtlichen Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit. Wildwachsende
23.06.2017
NABU Kisdorfer Wohld

Kräuterwanderung mit dem NABU Kisdorfer Wohld

Kisdorf (em) Durch einen wunderschönen Redder (Doppelknick) gehen die Teilnehmer mit einem Körbchen ausgerüstet auf die Suche nach essbaren Wildkräutern. Man hört nur das Rauschen in den Bäumen und wunderschönen Vogelgesang. Die Teilnehmner erfahren etwas von der Entstehung der hügeligen Landschaft und interessante Details über die typische Knicklandschaft. Auf benachbarten Naturweiden suchen Kraniche nach Futter. Die ersten Frühblüher wie Schlüsselblumen und Buschwindröschen erfreuen das Auge. Montag | 1. Mai | 10 bis 12.30 Uhr Kisdorf - Bismarckplatz (Fahrgemeinschaften) TN-Beitrag: Erw. 6,50 Euro / Kd. Ab 6 J. 4 Euro NABU-Mitglieder erhalten 20% Ermäßigung
11.04.2017
Vitanas Senioren Centrum

Leckeres aus dem hauseigenen Garten

Wankendorf (lm/jj) Gemüse aus dem eigenen Garten das gibt es seit diesem Frühjahr auch für die Bewohner des Vitanas Senioren Centrum Am Marktplatz. Dafür wurde eigens ein Hochbeet errichtet, auf dem nun Radieschen, Möhren, Kohlrabi, Salat und Kürbis aber auch viele verschiedene Kräuter gedeihen. Im Frühjahr konnten wir, dank der Spenden vom letzten Sommerfest, mit dem Bau unseres Hochbeetes beginnen“, so Centrumsleiterin Britta Horn. „Inzwischen konnten wir sogar schon das ein oder andere Gemüse ernten.“ „Zwei Fliegen mit einer Klappe“ Das selbst angebaute Gemüse erfreut nicht nur die Gaumen der Senioren. Es benötigt auch viel Pflege, damit es wächst und gedeiht. „Unsere Bewohner sind begeistert von dem Hochbeet“, so Britta Horn weiter. „Selbstverständlich haben sie auch die Möglichkeit, selber ihren grünen Daumen mit einzubringen und bei der Pflege zu helfen. Manche kommen aber auch einfach nur, um zu schauen, wie weit alles
28.06.2016
Stadt Kaltenkirchen

Informationen zu der Reinigung von Geh- und Radwegen

Kaltenkirchen (em) Reinigung von Geh- und Radwegen, Zurückschneiden von Randbepflanzungen Nach den Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein zu Randbepflanzungen sowie den Regelungen der durch die Stadt Kaltenkirchen erlassenen Satzung über die Straßenreinigung gilt derzeit folgendes. Wer muss reinigen bzw. Randbepflanzungen zurückschneiden? Grundsätzlich obliegt die Reinigungspflicht der Eigentümerin oder dem Eigentümer des an der Straße liegenden Grundstückes. Anstelle der Eigentümerin oder des Eigentümers trifft die Reinigungspflicht die Erbbauberechtigte oder den Erbbauberechtigten, die Nießbraucherin oder den Nießbraucher, sofern sie oder er unmittelbaren Besitz am gesamten Grundstück hat oder die dinglich Wohnberechtigte oder den dinglich Wohnberechtigten, sofern ihr oder ihm das ganze Wohngebäude zur Benutzung überlassen ist. Ist die oder der Reinigungspflichtige nicht in der Lage, ihre oder seine Pflichten persönlich zu erfüllen, so
10.06.2016