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Stadt Kaltenkirchen
Kaltenkirchen-Card erfolgreich eingeführt
Kaltenkirchen. Die Stadt Kaltenkirchen hat die Kaltenkirchen-Card erfolgreich eingeführt. Alle ortsansässigen Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger der Grundsicherung sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII haben die Karte erhalten. Es profitieren rund 400 Menschen von dem neuen Angebot.
Mit der Kaltenkirchen-Card wird der Zugang zu verschiedenen Vergünstigungen deutlich vereinfacht. Sie dient als unkomplizierter Nachweis der Anspruchsberechtigung und ersetzt künftig das Vorlegen einzelner Bescheide. Zur Nutzung genügt die Vorlage der Karte mit einem gültigen Ausweisdokument.
Anspruchsberechtigt sind Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII im Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes der Stadt Kaltenkirchen.
Die Karte ermöglicht unter anderem:
Ermäßigungen in der Stadtbücherei
Vergünstigungen im Freibad
Ermäßigungen bei der Volkshochschule (VHS)
die Nutzung der Tafel
sowie auf Antrag die Befreiu
17.04.2026
Kaltenkirchener Demokratie-Werkstatt e.V.
Auf den Spuren des Todesmarsches – Erinnerungswanderung und Filmabend in Kaltenkirchen
15.04.2026
Tausendfüßler Stiftung
Familienzentrum Am Markt startet die „Tanzflummis“ für 2- bis 4-Jährige
Kaltenkirchen. Das Familienzentrum der Tausendfüßler Stiftung im Mehrgenerationenhaus Am Markt 2 in Kaltenkirchen bietet mit den Tanzflummis ein neues Bewegungsangebot für Eltern und ihre Kinder zwischen zwei und vier Jahren. Die Tanzgruppe lädt dazu ein, gemeinsam zur Musik aktiv zu werden, neue Bewegungen auszuprobieren und spielerisch erste Tanzschritte zu entdecken.
Im Mittelpunkt steht die Freude an der Bewegung: Durch kindgerechte Tänze und abwechslungsreiche Bewegungsspiele entwickeln die Kinder ein gesundes Körpergefühl, stärken Motorik, Rhythmus und Koordination und sammeln wichtige soziale Erfahrungen. Auch das gemeinsame Erleben von Eltern und Kindern spielt eine große Rolle – es schafft Nähe, Vertrauen und wertvolle gemeinsame Zeit.
Das Angebot richtet sich an Familien, die Spaß an Musik und Bewegung haben und ihren Kindern einen geschützten Raum bieten möchten, um sich kreativ und körperlich entfalten zu können.
Die Teilnahme kostet
03.04.2026
Kaltenkirchener PERSPEKTIVEN
Vortrag: Rechtliche Betreuung und Ehegattennotvertretungsrecht erklärt
Kaltenkirchen. Im Rahmen der Vortragsreihe „Kaltenkirchener PERSPEKTIVEN" findet am Donnerstag, den 26. März 2025, um 19.00 Uhr ein kostenfreier Informationsabend zu zwei wichtigen Rechtsthemen statt.
Im Mittelpunkt stehen die Fragen: Was ist eine rechtliche Betreuung, und unter welchen Voraussetzungen wird sie vom Betreuungsgericht eingerichtet? Wie läuft das gerichtliche Verfahren ab – von der Anregung bis zur Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers? Darüber hinaus wird das seit 2023 geltende Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB) erläutert, das regelt, wann und in welchem Umfang Eheleute einander in medizinischen und pflegerischen Angelegenheiten rechtlich vertreten dürfen.
Als Referentinnen und Referenten stehen Britta Warnecke, Volljuristin und Vereinsbetreuerin beim Betreuungsverein Kreis Segeberg e.V., sowie Hans-Peter Guckel, Volljurist und Leiter des Betreuungsvereins im Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein, zur Ver
23.03.2026
Stadt Kaltenkirchen
SDG-Scouts® - Auszubildende setzen Nachhaltigkeit direkt im Arbeitsalltag um
26.02.2026
