Neumünster (em) Weil der Fahrer (23) eines Motorrollers (mit Versicherungskennzeichen) aus der Straße Op de Geest kommend die Vorfahrt einer Opel-Fahrerin (25) im Fuhrkamp missachtete, kam es Dienstag, 20. Mai, um 21 Uhr zu einem Zusammenstoß.

Dabei wurde der Rollerfahrer leicht verletzt und mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten nicht nur Schäden an beiden Fahrzeugen fest (rund 1100 Euro), sondern auch fehlenden Versicherungsschutz für den Motorroller. Außerdem konnte der 23-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis für das Zweirad vorweisen. Atemalkohol wurde nicht festgestellt.

OTS: Polizeidirektion Neumünster