Neumünster (em) Pro Monat melden sich in der Agentur für Arbeit Neumünster durchschnittlich 1.000 Frauen und Männer - aus einer Erwerbstätigkeit - arbeitslos. Damit so schnell wie möglich über den Antrag auf Arbeitslosengeld I entschieden werden kann, ist an Folgendes zu denken:

Nach der Arbeitsuchend- bzw. Arbeitslosmeldung kann das Arbeitslosengeld beantragt werden. Die Antragsunterlagen erhält man in der Arbeitsagentur. Neu: Der Antrag kann auch online gestellt und als ausgefüllter Onlinevordruck übermittelt werden. Über www.arbeitsagentur.de >‘eService‘>‘Arbeitslosengeld beantragen‘.

Um über den Antrag entscheiden zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:
• Antragsvordruck, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
• Arbeitsbescheinigung, vom Arbeitsgeber ausgefüllt
• Nachweis über Krankengeld, Übergangsgeld oder ähnliches
• Stellungnahme zur Beendigung des letzten Arbeitsverhältnisses
• Nachweis über die Lohnsteuerklasse

Wichtig: Sollte sich die Ausstellung der benötigten Arbeitsbescheinigung durch den früheren Arbeitgeber verzögern, können Ersatzdokumente eingereicht werden, etwa der Arbeitsvertrag und Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Um eine möglichst schnelle Zahlung des Arbeitslosengeldes - und damit auch den Krankenversicherungsschutz - zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die vereinbarten Termine für die Rückgabe eingehalten werden. Für die Rückgabe des Antrags und der dazu gehörenden Unterlagen stehen zwei Wege zur Verfügung:
• per Post an die regionale Arbeitsagentur
• während eines persönlichen Termins für die Antragsabgabe, der unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 / 45 55 5 00 vereinbart werden kann.