Neumünster. Um Pferde vor Stichen zu bewahren, werden auf Weiden häufig Bremsenfallen aufgestellt. Ein schwarzer Gummiball heizt sich durch die Wärme der Sonne auf, die Größe und Wärme imitiert so einen Tierkörper und zieht die Insekten an. Dabei werden sie über einen Trichter geleitet, der zu einem Fanggefäß führt und dort getötet. So sollen die Bremsen von den Pferden weggeleitet werden, damit diese nicht gestochen werden. Einige Hersteller werben damit, dass so 95 % der Pferdebremsen gefangen werden. Ein Problem hierbei ist, dass nicht nur Bremsen gefangen werden, sondern auch viele andere Insekten so getötet werden.
Mittlerweile gibt es mehrere Studien, die die Auswirkungen der Bremsenfallen untersuchten. Eine Studie durch Jäckel et al. aus dem Jahr 2020 an der Uni Bielefeld untersuchte die Zusammensetzung der insgesamt 50.000 Insekten, welche in einem Zeitraum von sechs Monaten durch sechs Bremsenfallen gefangen wurden. Die Forschenden stellten fest, dass weniger als vier Prozent der Insekten den Bremsen (Familie Tabanidae) angehörten, keine davon gehörte zu der Art der Pferdebremsen (Tabanus sudeticus). Gefunden wurden dafür besonders geschützte Arten der Wildbienen, Hummeln und Wespen.
Eine ähnliche Studie der Uni Hamburg von Cremer untersuchte 2023 das Fanggut von drei Bremsenfallen über einen Zeitraum von neun Wochen. Hier waren rund vier Prozent der gefangenen Insekten aus der Gattung der Bremsen (Tabanus). Das Ergebnis ist vergleichbar mit Fallen, die nicht speziell auf Bremsen ausgerichtet sind.
Die Studien zeigen: Bremsenfallen wirken nicht selektiv und töten Bremsen ebenso wie andere Insekten. Die Eindämmung der Bremsenpopulation ist dabei kaum von Bedeutung.
Bisher wurden Bremsenfallen als landwirtschaftliches Zubehör und als gute fachliche Praxis eingeordnet. Hinsichtlich der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse muss dies neu gedacht werden, denn viele Insektenarten sind vom Aussterben bedroht.
Entsprechend § 39 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Weiterhin ist es gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verboten, wildlebende Tiere der besonders geschützten Arten – zu denen alle heimischen Bienen und Hummeln sowie Hornissen gehören – zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Da die Fallen erwiesenermaßen nicht selektiv sind und der Anteil an gefangenen Pferdebremsen minimal ist, ergibt sich bereits durch das Aufstellen der beschriebenen Bremsenfallen ein Verbotstatbestand gemäß der §§ 39 und 44 BNatSchG.
Aus diesem Grund muss das Aufstellen von Bremsenfallen durch das Landesamt für Umwelt (LfU) genehmigt werden. Liegt eine solche Genehmigung nicht vor, wird die untere Naturschutzbehörde der Stadt Neumünster diese oder das Abhängen der Bremsenfallen zukünftig fordern. Ähnliche Fangvorrichtungen (Malaisefallen) dürfen bereits bundesweit nur mit behördlicher Zustimmung aufgestellt werden. Für Bremsenfallen gilt dies zum Beispiel bereits auch in Hamburg und könnte zukünftig in Schleswig-Holstein ebenfalls flächendeckend verfolgt werden.
