Mit Beginn des neuen Schuljahres werden weitere Regelungen in Neumünster getroffen, um den Schulweg verkehrssicherer zu machen. An der Grundschule an der Schwale sowie an der Grundschule Gadeland ergeben sich daraus Änderungen für die Verkehrsführung. Schulstraße an der Grundschule an der Schwale Die Stadt Neumünster setzt weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit an der Grundschule an der Schwale um. Ab dem 17. August 2026 wird als Verkehrs-versuch eine sogenannte Schulstraße eingerichtet. Zusätzlich wird die Verkehrsführung am Uker Platz durch eine Einbahnstraßenregelung neu geordnet.

Über die geplanten Maßnahmen informierte die Stadtverwaltung die Anwohner und Anwohnerinnen schriftlich und lud zu einem Informationsabend in der Grundschule an der Schwale ein.

Die Infoveranstaltung diente dazu, über den aktuellen Sachstand zu informieren und den direkten Austausch mit den Anwohnerinnen und Anwohnern zu ermöglichen. „Die Hin-weise, Bedenken und Anregungen der Anwohnerinnen und Anwohner sind bei uns angekommen.“, so Frauke Schultz, Projektkoordinatorin Schulwegsicherheit der Stadt Neumünster. Für die Anwohnerinnen und Anwohner wird es eine Ausnahmeregelung auf Antrag geben.

Hintergrund des Vorgehens ist die Verkehrssituation insbesondere zu den Bring- und Holzeiten. Trotz bereits umgesetzter Maßnahmen kommt es regelmäßig zu hohem Verkehrs-aufkommen und unübersichtlichen Situationen im direkten Umfeld der Schule.

Ab Beginn des Schuljahres 2026/2027 wird daher in der Itzehoer Straße auf Höhe des Uker Platzes eine zeitweise Schulstraße eingerichtet. Hierfür wird eine Schranke installiert, die montags bis freitags jeweils von 7.30 bis 8.15 Uhr sowie von 11.45 bis 12.15 Uhr ge-schlossen wird. Während dieser Zeiten ist eine Zufahrt in den gesperrten Bereich nicht möglich. Einsatz- und Rettungsfahrzeuge sind von der Regelung ausgenommen.

Die Schulstraße wird zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 als Verkehrsversuch erprobt und anschließend ausgewertet.

Uker Platz wird Einbahnstraße Ergänzend wird die Verkehrsführung am Uker Platz neu geregelt. Künftig erfolgt die Verkehrsführung dort durch eine Einbahnstraßen-Regelung. Ziel ist es, Konflikte durch gegenläufigen Verkehr, Haltevorgänge und Wendemanöver zu reduzieren und die Verkehrssituation insgesamt übersichtlicher zu gestalten. Für den Radverkehr bleibt die Strecke weiterhin in beide Richtungen nutzbar.

„Die Schulstraße und die neue Verkehrsführung am Uker Platz sind Bausteine eines Gesamtpakets zur Verbesserung der Schulwegsicherheit. Unser Ziel ist es, insbesondere zu den Bring- und Holzeiten die Sicherheit der Kinder zu erhöhen und die Verkehrsabläufe besser zu ordnen“, erläutert Frauke Schultz.

Neue Verkehrsregelung an der Grundschule Gadeland Auch an der Grundschule Gadeland setzt die Stadt Neumünster weitere Schritte zur Verbesserung der Schulwegsicherheit um. Dort wird ab dem 17. August 2026 eine sogenannte unechte Einbahnstraße eingerichtet. Zu den Bring- und Holzeiten gilt dann in der Norderstraße aus Richtung der Heinz-Köster-Straße kommend hinter der Einmündung „Im Winkel“ ein Einfahrverbot für Kraftfahrzeuge. Dieses Einfahrverbot ist zeitlich begrenzt. Die Regelung gilt montags bis freitags von 7.15 Uhr bis 8 Uhr sowie von 12.30 bis 13.15 Uhr. Während der Schulferien gilt die Regelung nicht.

Die bestehende Kiss-&-Ride-Zone im verkehrsberuhigten Abschnitt der Norderstraße bleibt weiterhin über die Kummerfelder Straße erreichbar. Zusätzlich wird in der Straße „Im Winkel“ eine weitere Kiss-&-Ride-Zone eingerichtet.

Grund für die Maßnahmen „Gerade zu den Bring- und Holzeiten kommt es vor Schulen regelmäßig zu unübersichtlichen Verkehrssituationen. Mit den neuen Regelungen wollen wir die Verkehrsströme besser ordnen und die Sicherheit der Kinder auf ihrem Schulweg erhöhen“, erläutert Frauke Schultz, Projektkoordinatorin Schulwegsicherheit der Stadt Neumünster.

Der Stadt ist bewusst, dass die neuen Regelungen Auswirkungen auf gewohnte Verkehrsabläufe haben kann. Gleichzeitig besteht insbesondere zu den Bring- und Holzeiten Handlungsbedarf, um gefährliche Situationen im unmittelbaren Schulumfeld zu reduzieren und die Sicherheit der Schüler und Schülerinnen zu erhöhen.

Die Stadt wird die Auswirkungen der Maßnahmen eng begleiten und die Erfahrungen entsprechend auswerten.