Neumünster. Im Zusammenhang mit dem Großbrand eines Lagerhallenkomplexes in der Wrangelstraße in Neumünster-Wittorf am Dienstag, 30. Juni 2026, hat die Berufsfeuerwehr Neumünster insgesamt neun Proben entnommen und zur laboranalytischen Untersuchung eingesendet. Der Brand war am Morgen gegen 8:18 Uhr gemeldet worden - die Lösch- und Nachlöscharbeiten dauern weiterhin an.
Die Probenahmen erfolgten sowohl direkt an der Einsatzstelle als auch im umliegenden Bereich. Insgesamt wurden fünf Proben im unmittelbaren Brand- und Einsatzbereich sowie vier weitere Proben im Umfeld entnommen. Unter anderem wurde eine Probe im Bereich der Harderslebener Straße aufgenommen. Das Labor bewertete zwei der neun Proben als positiv auf Asbest; beide positiven Ergebnisse stammen aus dem direkten Einsatzbereich. Die übrigen sieben Proben waren negativ. Die im Umfeld entnommenen Proben, darunter auch die Probe aus der Harderslebener Straße und eine Probe aus der Schwale, zeigten keinen Asbestnachweis.
Nach den bisherigen Erkenntnissen war die Bedachung der Lagerhalle mit asbesthaltigen Ethernitplatten eingedeckt. Mit den vorliegenden Laborergebnissen ist damit bestätigt, dass im direkten Brandbereich asbesthaltiges Material vorhanden war. Für die außerhalb der Einsatzstelle entnommenen Proben ergaben sich hingegen keine Hinweise auf eine Belastung.
Die Stadt Neumünster weist darauf hin, dass im Umfeld des Brandereignisses vereinzelt Ablagerungen oder Trümmerteile auftreten können. Sollten Bürgerinnen und Bürger unbekannte Stücke auf ihren Grundstücken oder in Gärten feststellen, müssen diese nicht zwangsläufig asbesthaltig sein. Es kann sich dabei auch um gewöhnliche Brandrückstände, wie beispielsweise verbrannte Pappe oder andere Materialien, handeln. Aus Vorsorgegründen wird dennoch empfohlen, solche Funde mit Einweghandschuhen aufzunehmen, in eine reißfeste Tüte zu verpacken, diese gut zu verschließen und anschließend zu entsorgen.
Darüber hinaus können sich infolge des Brandes Rußablagerungen an Fenstern, Fassaden oder anderen Oberflächen gebildet haben. Diese sind ein übliches Begleiterscheinungsbild nach Brandereignissen und stellen nicht automatisch eine Asbestbelastung dar.
Leichte Verschmutzungen können mit feuchten Tüchern abgewischt oder mit Wasser, beispielsweise über einen Gartenschlauch, abgespült werden. Es wird jedoch empfohlen, auf eine trockene Reinigung zu verzichten, um ein Aufwirbeln möglicher Partikel zu vermeiden. Obst, Gemüse und Kräuter aus dem eigenen Garten sollten sehr gründlich unter fließendem Wasser gewaschen oder geschält werden, um mögliche Staubreste zu entfernen.
