Neumünster (lm/jj) Pflegende Angehörige leisten einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Ohne ihr Engagement würde das Gesundheitssystem kollabieren. Um die eigene Gesundheit zu erhalten, haben diese den Anspruch, sich von Zeit zu Zeit eine Auszeit von der Mehrfachbelastung zu gönnen.

Dazu muss aber keine stationäre Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Dank der Hilfe des ASB Pflegedienstes kann das zu pflegende Elternteil, die Oma, der Partner oder auch das eigene Kind in der gewohnten Umgebung versorgt und gepflegt werden. Die Pflegeperson beziehungsweise die versicherte Person muss einen schriftlichen Antrag auf stundenweise Verhinderungs- oder Ersatzpflege bei der zuständigen Pflegekasse einreichen, welcher telefonisch bestellt werden kann und dann nach Hause zugeschickt wird. Die Pflegekasse zahlt dann bei der Inanspruchnahme einer professionellen Pflegekraft bis zu 1.550 Euro im Jahr. Bei einer Betreuungszeit von acht Stunden am Tag ist dieses auf 28 Tage im Jahr beschränkt. Die Mitarbeiter des ASB Pflegedienstes stehen Betroffenen dabei gerne beratend zur Seite.

Foto: Das Team des ASB Pflegedienstes betreut während der Verhinderungspflege das ihm anvertraute Familienmitglied liebevoll in der gewohnten
Umgebung.

Großflecken 51-53
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