Neumünster (em) Bald beginnen die Sommerferien und für viele die Reise in den Urlaub. Im Gegensatz zu beschäftigten Arbeitnehmern haben Arbeitslose jedoch keinen Rechtsanspruch auf Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinn. Wer ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit in Urlaub fährt, hat für diese Zeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
„Für Arbeitslose steht die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz im Vordergrund. Deshalb müssen sie grundsätzlich für uns erreichbar sein“, erklärt Carsten Ludwig, Leiter der Agentur für Arbeit Neumünster, diese Regelung. „Um Probleme und finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollte uns eine Abwesenheit ein bis zwei Wochen vorher mitgeteilt werden. Wenn die mögliche Aufnahme einer Beschäftigung oder einer beruflichen Weiterbildung nicht gefährdet werden, können wir grünes Licht für einen Urlaub geben.“ In den meisten Fällen reicht ein Anruf unter der Service-Rufnummer 0800 / 4 5555 00 aus, um die Zustimmung der Agentur für Arbeit einzuholen.