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Stadt Neumünster
1 Jahr Katzenschutzverordnung in Neumünster: Stadt ruft erneut zur Einhaltung der Pflichten auf
Neumünster. Vor über einem Jahr ist in Neumünster die Katzenschutzverordnung vollständig in Kraft getreten. Seit dem 01.04.2025 gilt die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit unkontrolliertem Freigang, seit dem 01.07.2025 dürfen zudem nicht kastrierte Katzen keinen unkontrollierten freien Auslauf mehr erhalten.
Die Veterinäraufsicht der Stadt Neumünster nimmt das einjährige Bestehen zum Anlass, alle Katzenhaltenden erneut auf ihre Pflichten hinzuweisen.
Wichtiger Beitrag zum Tierschutz
Die Verordnung wurde eingeführt, um die Zahl freilebender und verwilderter Katzen nachhaltig zu reduzieren. Durch die konsequente Umsetzung der Regelungen kann die unkontrollierte Vermehrung eingedämmt werden.
Aktuelle Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit
Die Entwicklung der Fundkatzenzahlen zeigt weiterhin den Handlungsbedarf: Im Jahr 2025 wurden in Neumünster 156 Fundkatzen und in Wasbek 19 Fundkatzen aufgenommen. Für das laufend
01.04.2026
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