Stadtmagazin
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Stadt Neumünster

Hinweise zum Abbrennen von Osterfeuern

Neumünster. Abfallentsorgungs- und Naturschutzbehörde der Stadt Neumünster informieren über das Abbrennen von Osterfeuern: Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer und fallen daher nicht unter die Pflanzenabfallverordnung. Allerdings dürfen Osterfeuer nicht dazu genutzt werden, Pflanzenabfälle aller Art oder andere Abfälle zu verbrennen.  Verboten sind beispielsweise lackiertes und imprägniertes Holz, Pappen, Kartonagen und Kunststoffe. Vielmehr dürfen nur trockenes Feuerholz sowie trockene Zweige und Äste zum Einsatz kommen, damit die Rauchbelastung minimiert wird. Achtung: Osterfeuer-Haufen sind Verstecke für viele Tiere Osterfeuer-Haufen sind ein ideales Versteck für Kleintiere wie Käfer, Kröten, Wildbienen, Igel, Wiesel, Vögel und viele andere Artengruppen. Gerade bei frühzeitig aufgeschichteten Osterfeuer-Haufen können sich bereits Vögel zum Nisten eingefunden haben. Damit die Tiere nicht qualvoll verbrennen, muss das Brennmaterial am Tag vor dem Abb
01.04.2026
Neumünster

Ein Feuerwerk an Veranstaltungen im Theater Neumünster

Neumünster. Das Feuerwerk, das im Januar für sie im Theater zündet: ein Streichquartett, Siegfried Lenz, eine Himbeere, ein Tanzensemble und einmal Ewige Jugend. Das Minguet Quartett zählt seit 1988 zu den renommiertesten Streichquartetten unserer Zeit. Gastspiele bei den Salzburger Festspielen, im Wiener Konzerthaus und in der Elbphilharmonie sowie über 30 CD-Veröffentlichungen belegen seine internationale Anerkennung. Am 12. Januar spielen sie Streichquartette von Haydn, Ravel und Mendelssohn Bartholdy.  Am 15. Januar entfaltet sich in der Weite Schleswig-Holsteins eine Tragödie über Gehorsam und Widerstand, über Verbote, Freundschaft und zerstörte Leben. Siegfried Lenz’ Welterfolg „Die Deutschstunde“ erschien 1968, in einer Zeit, in der die junge Generation das Pflichtgefühl ihrer Eltern infrage stellte. Das Schleswig-Holsteinische Landestheater bringt diese Geschichte, in der nicht nur ein Heft, sondern auch eine ganze Epoche
05.01.2026
Stadt Neumünster

Feuerwehr Neumünster warnt vor Gefahren durch Silvesterfeuerwerk

Neumünster. Die Feuerwehr der Stadt Neumünster weist auch in diesem Jahr darauf hin, dass es rund um den Jahreswechsel immer wieder zu Unfällen und Bränden durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern kommt. Feuerwerksfreunde sollten bedenken: Feuerwerk ist kein Spielzeug – es ist Feuer und Sprengstoff. Besonders problematisch ist, dass Feuerwerkskörper teilweise unerlaubt in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen. Der Verkauf von Pyrotechnik der Kategorie F2 (z. B. Raketen und Böller) an Personen unter 18 Jahren ist gesetzlich verboten. Auch das Abbrennen durch Jugendliche ist nur unter Aufsicht erlaubt. Die freie Verfügbarkeit vieler Artikel darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass von Feuerwerkskörpern erhebliche Gefahren ausgehen. Insbesondere bei sogenannten stationären Feuerwerkskörpern, die mit sehr heißen Flammen abbrennen, besteht ein hohes Brandrisiko – vor allem in der Nähe von Gebäuden und brennbaren Materialien. Das Abbrennen
23.12.2025
Stadt Neumünster

Sicherheitstipps der Feuerwehr Neumünster für die Advents- und Weihnachtszeit

Neumünster. Damit die Advents- und Weihnachtszeit ein Fest der Freude bleibt und Personen- sowie Sachschäden vermieden werden, gibt die Feuerwehr der Stadt Neumünster wichtige Hinweise zum sicheren Umgang mit Adventsgestecken und Weihnachtsbäumen: Verstellen Sie keine Fluchtwege wie Fenster, Türen, Flure oder Treppen. Lassen Sie Tannengestecke und Adventskränze nicht zu lange in der Wohnung: Trockene Zweige brennen wie Zunder. Ersetzen Sie trockene Zweige rechtzeitig durch frisches Tannengrün und stellen Sie den Weihnachtsbaum möglichst erst am 24. Dezember in das warme Zimmer. Verwenden Sie keine brennbaren Unterlagen. Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu leicht brennbaren Materialien, wie Vorhängen oder Gardinen. Prüfen Sie das Temperaturumfeld vorsichtig mit der Hand. Nutzen Sie Sicherheitskerzen: Der vor dem Kerzenboden endende Docht lässt die Flamme rechtzeitig erlöschen. Lassen Sie brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt, insbesondere n
18.12.2025