Stadtmagazin
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Stadt Neumünster

Trotz Maskenpflicht ist die Abstandsregel das A & O

Neumünster (em) Die Leitenden Amtsärztin Dr. Alexandra Barth vom Fachdienst Gesundheit der Stadt Neumünster äußert sich in einem Interview zur Maskenpflicht und der Einhaltung der Abstandsregeln. Seit gut einer Woche gilt die Maskenpflicht in Schleswig-Holstein. Wie sind Ihre ersten Erfahrungen zu dem Thema? Dr. Alexandra Barth: „Wenn ich die Menschen beobachte verhalten sich viele sehr umsichtig und diszipliniert. Es wird auch Rücksicht aufeinander genommen. Leider gibt es bei den Lockerungen auch wieder Fälle von zu eng beieinander stehenden Menschen.“ Verleiten die Masken die Menschen dazu, sich zu sicher zu fühlen? Dr. Alexandra Barth: „Trotz der Maskenpflicht ist das Abstandhalten von 1,5 oder noch besser 2 Meter das A & O. Ohne ausreichenden Abstand sind die Alltagsmasken nur gefährliche Deko.“ Seit vergangenem Wochenende dürfen sich Menschen aus zwei Familien wieder treffen. Wie schätze Sie dies ein? Dr. Alexandra Barth: „I
12.05.2020
Diakonisches Werk Altholstein

Fortbildung für Pflegekräfte in der FBS

Neumünster (em) Fachkräfte aus der Pflege können sich in der Ev. Familienbildungsstätte der Diakonie Altholstein am 25. April umfassend über die Mundgesundheit pflegebedürftiger Senioren informieren. Der praxisnahe Vortrag beinhaltet alles Wissenswerte zu den Themen Pflege Zahn-, Mund- und Implantatpflege und leitet an, die Mundgesundheit der Patienten trotz engem Zeitplan optimal zu unterstützen. Auch das Erkennen von Mundschleimhauterkrankungen und der Einfluss von Medikamenten werden von der Kursleitung, einer erfahrenen Dentalhygienikerin, besprochen. Die zweistündige Fortbildung beginnt um 18 Uhr und kostet 15 Euro. Anmeldungen und Infos: Ev. Familienbildungsstätte, Christianstraße 8 -10, 24534 Neumünster, Tel: 0 43 21 / 250 54 00, www.fbs-neumuenster.de
03.04.2017
ASB

Verhinderungspflege entlastet

Neumünster (lm/lr) Pflegende Angehörige setzen sich durch ihr Engagement häufig einer Mehrfachbelastung aus und kommen an die Grenzen ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit. Die Zahl der Diagnosen von chronischen und schwerwiegenden Erkrankungen liegt bei diesem Personenkreis bis zu 51 Prozent höher als beim Durchschnittsbürger. Laut der Deutschen Alzheimer Gesellschaft nehmen nur 13 Prozent der pflegenden Menschen professionelle Hilfe in Anspruch. „Hilfe wird oft erst dann angenommen, wenn es nicht mehr anders geht“, wissen die Fachkräfte des ASB. Es muss aber keine stationäre Kurzzeitpflege sein. Dank der Hilfe des ASB Pflegedienstes in Neumünster und der ASB Sozialstation in Bad Segeberg kann das zu pflegende Familienmitglied in der gewohnten Umgebung versorgt werden. Dafür muss bei der zuständigen Pflegekasse ein schriftlicher Antrag auf Verhinderungs- oder Ersatzpflege eingereicht werden. Die Pflegekasse zahlt bei Inanspruchnahme einer professi
22.04.2014
Veranstaltungstipp

Mitgelacht: volle Pflegekraft voraus am 15. März

Bodesholm (em) Ab ins Altersheim. Jetzt! Sybille Bullatschek präsentiert am 15. März um 20 Uhr ihr Unterhaltsames und amüsantes Programm. Einlass ist bereits um 19.30 Uhr. Die sympathische Schwäbin Sybille Bullatschek ist Altenpflegerin mit Leib und Seele. Mit Ehrlichkeit, einer großen Portion positiver Energie und einem Quäntchen Naivität nimmt sie das Publikum mit, in ihren Alltag ins Altenheim. Und der ist alles andere als langweilig! Die Zuschauer erleben das Sommerfest mit Hüpfburg und Bullriding oder machen bei der wöchentlichen Rollator-Ralley mit in diesem Heim ist nichts unmöglich! Selbst am Tag der Begegnung versucht Sybille noch Gutes zu tun und lädt eine Jugendgruppe aus der städtischen JVA zu einem geselligen Nachmittag ein. Doch auch kabarettistische und vor allem aktuelle Themen wie der „Pflege TüV“ und der Pflegekräftemangel werden an diesem Abend nicht ausgespart und humorvoll auf die Schippe genommen. Dabei schafft sie gekonnt den Spag
20.02.2014
ASB Pflegedienst

Urlaub für Angehörige

Neumünster (lm/jj) Pflegende Angehörige leisten einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Ohne ihr Engagement würde das Gesundheitssystem kollabieren. Um die eigene Gesundheit zu erhalten, haben diese den Anspruch, sich von Zeit zu Zeit eine Auszeit von der Mehrfachbelastung zu gönnen. Dazu muss aber keine stationäre Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Dank der Hilfe des ASB Pflegedienstes kann das zu pflegende Elternteil, die Oma, der Partner oder auch das eigene Kind in der gewohnten Umgebung versorgt und gepflegt werden. Die Pflegeperson beziehungsweise die versicherte Person muss einen schriftlichen Antrag auf stundenweise Verhinderungs- oder Ersatzpflege bei der zuständigen Pflegekasse einreichen, welcher telefonisch bestellt werden kann und dann nach Hause zugeschickt wird. Die Pflegekasse zahlt dann bei der Inanspruchnahme einer professionellen Pflegekraft bis zu 1.550 Euro im Jahr. Bei einer Betreuungszeit von acht Stunden am Tag ist dieses auf 28 T
24.04.2013