Stadtmagazin
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CDU Neumünster

Mehr Gesundheit in der Schule

28.11.2025
Stadt Neumünster

Alle Jahre wieder - Schneeräumpflichten der Bürger

Neumünster. Das Technische Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Neumünster ist gut auf den Winterdienst vorbereitet. Aufgrund des Schneefalls sind die 58 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TBZ verstärkt im Einsatz. Sieben große Lkw, zehn kleine Räummaschinen und Handkolonnen werden eingesetzt. Wenn anhaltender Schneefall oder Dauerfrost im gesamten Stadtgebiet herrschen, kann die Straßenreinigung beim besten Willen nicht überall gleichzeitig sein. Hier werden Prioritäten für besonders verkehrswichtige Stellen gesetzt. Dies betrifft insbesondere Bundesstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Zuwegungen zum Krankenhaus, Seniorenheimen, Feuerwehr und Polizei, Busbahnhof sowie Buslinien, Fußgängerüberwege und Brücken. Nebenstraßen in den Stadtteilen hingegen werden nicht geräumt. Das TBZ bittet die Verkehrsteilnehmer, auf der Straße den Räumfahrzeugen Vorrang einzuräumen. Aus aktuellem Anlass weist das TBZ noch einmal auf die Winterdienstpflichten von Grundstückseigentüm
24.11.2025
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

So sichern Sie sich mehr Netto vom Brutto!

Beim monatlichen Lohnsteuerabzug werden häufig zu viele Steuern gezahlt. Ein Grund liegt darin, dass mögliche Freibeträge auf der elektronischen Lohnsteuerkarte nicht vermerkt sind. Wer sein monatliches Nettogehalt erhöhen möchte hat die Möglichkeit, einen Freibetrag beim Finanzamt zu beantragen, darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg hin. Viele Ausgaben lassen sich von der Steuer absetzen. Häufig wird daher Monat für Monat zu viel Lohnsteuer vorausgezahlt. Diese zu viel gezahlte Lohnsteuer erhält der Steuerzahler dann erst lange Zeit später über die Einkommensteuererklärung zurück. Wer nicht so lange warten möchte, kann bereits vorweg die Lohnsteuerermäßigung beantragen, sodass die entsprechenden Kosten beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, und das monatliche Nettogehalt höher ausfällt. Der Antrag muss auf einem amtlichen Formular gestellt werden, erläutert BdSt-Bezirksverbandsvorsitzender Hans-Pet
21.11.2025
Stadt Neumünster

Infoveranstaltung „Starkregen und Überschwemmungen: Schutz für mein Haus“

Starkregenereignisse treten auch in Norddeutschland immer häufiger auf: Wie gefährdet sind das eigene Haus und Grundstück? Welche Vorsorgemaßnahmen sind sinnvoll? Und worauf ist bei der Gebäudeversicherung zu achten? Um diese Fragen zu beantworten, laden die Stadt Neumünster und die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Informationsveranstaltung „Starkregen und Überschwemmungen: Schutz für mein Haus“ am 11. November 2025 ein. Stattfinden wird die Veranstaltung von 18:00 bis 19:30 Uhr im Raum 2.5 des Neuen Rathauses, Großflecken 59. Neben konkreten Tipps zur Eigenvorsorge werden im Rahmen der Informationsveranstaltung auch Checklisten für das Verhalten vor, während und nach der Überschwemmung vorgestellt. Es wird um Anmeldung per Mail an klimaschutz@neumuenster.de oder telefonisch unter 04321 942 2953 gebeten. Bei Starkregenereignissen können innerhalb kürzeste
07.11.2025