Norderstedt (em) In Schleswig-Holstein investieren ehrenamtlich engagierte Menschen viele Stunden Arbeit und schaffen unbezahlbare Werte. „Ich würde es begrüßen, wenn in Norderstedt die Ehrenamtskarte stärker Berücksichtigung finden würde und stärker in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden würde. Schließlich verdienen diejenigen, die sich freiwillig und uneigennützig engagieren, Anerkennung und Respekt.

Leider gibt es in Norderstedt bisher fast keine Unternehmen, die den Inhabern von Ehrenamtskarten Vergünstigungen anbieten. Als Partner der Ehrenamtskarte zeigen die Firmen, dass sie das Engagement dieser Menschen würdigen, sagte die SPD-Landtagsabgeordnete Katrin Fedrowitz. Deshalb hat die Landesregierung Schleswig-Holstein, gemeinsam mit den Freiwilligenagenturen in den Landkreisen und Städten die Ehrenamtskarte als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung für diejenigen eingeführt, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren, fügte Fedrowitz hinzu. Fedrowitz ermunterte alle Ehrenamtlichen, die noch keine Ehrenamtskarte haben, diese beim „Büro der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein“ zu beantragen.

2014 hatte die SPD-geführte Landesregierung neue Regelungen eingeführt. Der Kreis der Berechtigten, die die Karte beantragen können, wurde erweitert. Mit der erweiterten Ehrenamtskarte wurde der Zugang zu den Angeboten für Ehrenamtliche erleichtert: Die Stundenzahl des Engagements, die Ehrenamtliche leisten müssen, um die Karte beantragen zu können, wurde reduziert. Zudem sind Inhaberinnen und Inhaber der Juleica, der Karte für Jugendleiterinnen/Jugendleiter in Schleswig-Holstein, ebenfalls berechtigt, eine Ehrenamtskarte zu beantragen.

Die Ehrenamtskarte können Ehrenamtliche bekommen, die in einer gemeinnützigen Organisation in Schleswig-Holstein nachweislich tätig sind, zum Beispiel in Vereinen, Stiftungen, Kirchen, Kommunen oder die in einer Selbsthilfegruppe engagiert sind. Dafür sollten sie sich in den vergangenen zwei Jahren mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr, ehrenamtlich engagiert haben und für ihre Tätigkeit kein Geld erhalten, also kein Honorar, kein Gehalt, keine Übungsleiterpauschale oder sonstige geldwerte Vorteile. Die Erstattung von Auslagen, wie Fahrtkosten, werden nicht angerechnet. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Ehrenamtliche Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen können zusammengerechnet werden.