Norderstedt (em). Die hohen Energiekosten werden auch für die privaten Verbraucher*innen zu einer zunehmenden Belastung aber es kann etwas dagegen unternommen werden! Am 16. März ist die überarbeitete Förderrichtlinie „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ in Kraft getreten. Damit sind die Förderungen der Stadt Norderstedt für Wärmeschutzmaßnahmen an privat genutzten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten deutlich attraktiver und umfassender als bisher.

Die Zuschüsse für die Dämmung von Dach, Außenwand und Fenstern, oberer Geschossdecke und Kellerdecke wurden um gut 25 Prozent angehoben. Mit der Änderung kann für mehr Gebäude als bisher eine Förderung beantragt werden. Gefördert werden nunmehr Maßnahmen an Gebäuden, deren Bauantrag oder die Bauanzeige zur Errichtung des Gebäudes mindestens 20 Jahre zurückliegen aktuell also Gebäude aus dem Jahr 2002 oder älter.

Die Förderrichtlinie orientiert sich in ihren technischen Anforderungen an der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG), die vorrangig in Anspruch zu nehmen ist. Wer umwelt- und gesundheitsverträgliche Dämmstoffe einsetzt, kann die beiden Förderungen kombinieren. Ebenso kann ein Dämmstandard, der die Anforderungen der BEG um mindestens zehn Prozent übererfüllt, mit einer zusätzlichen Förderung honoriert werden.

Wer Dach und Fassade zusammen saniert und damit das Haus für das Heizen mit erneuerbaren Energien besonders ertüchtigt, erhält einen zusätzlichen Bonus von 20 Prozent. Diesen 20-Prozent-Bonus gibt es auch bei Dämmung des Daches, wenn diese im Zusammenhang mit der Installation einer Solaranlage erfolgt.

Voraussetzung für den Erhalt der Förderungen der Stadt Norderstedt ist ein Vor-Ort-Gutachten nach dem Standard des Bundesamtes für Wirtschaft (BAFA) oder ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Diese Energiegutachten werden vom Bund hoch bezuschusst. Sie geben eine individuell optimierte Auskunft über die technischen Möglichkeiten der energetischen Sanierung des Gebäudes und deren Wirtschaftlichkeit.

Mehr denn je ist es aus wirtschaftlichen, politischen und Klimaschutzgründen dringend erforderlich, unabhängig von Gas und Öl als Energieträgern für das Heizen zu werden. In Norderstedt ist das Erfolgspotenzial energetischer Sanierung privater Ein- und kleiner Mehrfamilienhäuser besonders groß: Mehr als ein Drittel der beheizten Wohnfläche in Norderstedt sind Einfamilienhäuser, die vor 1994 gebaut wurden, davon die meisten sogar vor 1954. Auf dieses Drittel entfallen immerhin 56 Prozent der CO2-Emissionen aus dem Sektor Wärme für das Beheizen von Gebäuden. Mit der Förderrichtlinie setzt die Stadt Norderstedt einen gezielten Impuls, dieses hohe Potenzial für den stadtweiten Klimaschutz in Norderstedt zu heben. Denn in den kommenden 15 Jahren müssen die CO2-Emissionen viel schneller und umfassender gesenkt werden, als es bisher der Fall war.

Alle Informationen zum Norderstedter Förderprogramm „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ sind unter www.norderstedt.de/klimaschutz im Internet zu finden. Persönliche Fragen zum Förderprogramm beantwortet die Stabsstelle Nachhaltiges Norderstedt, Stephanie Remstedt, Telefon 040/ 535 95 542.

Qualifizierte Energieberaterinnen und Energieberater für das Vor-Ort-Gutachten beziehungsweise den individuellen Sanierungsfahrplan finden sich im Internet unter www.energie-effizienz-experten.de

Kostenfreie Einstiegsberatungen in die Themen energetische Gebäudesanierung und Energiesparen bietet auch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) am Standort Norderstedt an. Interessierte können direkt unter der Telefonnummer 040/523 84 55 (Ortstarif) einen individuellen Termin für eine persönliche, telefonische oder Online-Beratung vereinbaren.