Norderstedt. „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Dieser Satz wurde im Jahr 1949 im Artikel 3, Absatz 2 in das Grundgesetz aufgenommen. Das Grundgesetz, und damit auch der Satz zur Gleichberechtigung, feiert in diesem Jahr 75-jähriges Bestehen.

Die Gleichstellungsstelle der Stadt Norderstedt bringt aus diesem Anlass die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ nach Norderstedt: Von Montag, 13. Mai, bis Freitag, 31. Mai, können Interessierte die Ausstellung direkt vor dem Plenarsaal im Rathaus (Rathausallee 50) besichtigen.

Die Ausstellung würdigt den Einsatz der „vier Mütter des Grundgesetzes“ und erinnert daran, dass weiterhin politisches Engagement notwendig ist, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen. Die „vier Mütter des Grundgesetzes“ sind vor allem die vier Frauen, die im 65-köpfigen Parlamentarischen Rat an der Erstellung des Grundgesetzes mitgewirkt hatten: Dr. Elisabeth Selbert, Frieda Nadig, Helene Weber und Helene Wessel kämpften dafür, dass das Grundgesetz die Gleichstellung von Frauen und Männern garantiert. Ihnen war es nicht genug, dass Frauen und Männer dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten bekommen, wie es in der Verfassung der Weimarer Republik festgeschrieben worden war. 

Die Anpassung der untergeordneten Gesetze an den Artikel 3, Absatz 2 verzögerte sich und dauerte mehrere Jahrzehnte. Insbesondere Frauenverbände und Politikerinnen setzten sich dafür ein, dass vor 30 Jahren ein Zusatz im Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes erwirkt wurde. Dort heißt es seit 1994: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ 

Initiiert wurde die Ausstellung vom Helene Weber Kolleg, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.