Norderstedt (em) Wenn im Herbst die Blätter von den Bäumen fallen, müssen Straßen und Wege regelmäßig vom Laub befreit werden. Das gilt für die Stadt Norderstedt ebenso wie für Bürgerinnen und Bürger. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebsamtes der Stadt Norderstedt übernehmen die Reinigung und damit die Laubabfuhr überall dort, wo diese Reinigungspflicht nicht ausdrücklich auf die Grundstückseigentümer übertragen wurde.

Eine Übersicht über diejenigen Straßen, an denen die Anlieger für die Reinigung zuständig sind, findet sich im Internet unter www.Norderstedt.de (Stichwort Straßenreinigungssatzung). Auskünfte dazu erteilen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebsamtes unter den Rufnummern 040/ 535 95 173 und 729. Alle Gehwege, begehbaren Seitenstreifen, Radwege und Kfz-Stellplätze müssen von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke derart gereinigt und von Laub befreit werden, dass eine gefahrlose Benutzung gewährleistet ist. Die Reinigung muss also nach Bedarf erfolgen. Zusätzlich dazu müssen die Grundstückseigentümer entlang vieler Straßen diese bis zur Fahrbahnmitte reinigen. Das Kehrgut darf nicht auf die Fahrbahn oder in die Sielabläufe gefegt werden.

Die Einhaltung der Reinigungspflicht wird von Wegewarten der kontrolliert. Entlang vieler größerer Straßen reinigt die Stadt Norderstedt ganzjährig die Fahrbahnen. Dabei sind zwei Großkehr- und zwei Kleinkehr-Maschinen im Einsatz in dieser Jahreszeit auch sonnabends. Das Betriebsamt setzt lärmgeminderte „Laubpuster“ ein, um Wege an Grünflächen und Spielplätzen zu säubern. Wer einen Garten hat, kann das Herbstlaub dort kompostieren.

Das Betriebsamt der Stadt Norderstedt bietet, zusätzlich zur regulären, ganzjährig genutzten Biotonne, eine Saison-Biotonne für die Monate November und Dezember an. In der Zeit vom 13. Oktober bis zum 13. Dezember können Norderstedter Bürgerinnen und Bürger außerdem Herbstlaub kostenfrei auf dem Norderstedter Recyclinghof an der Oststraße 144 abgeben. Das ist dort möglich: montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und sonnabends von 8 bis 12 Uhr.