Norderstedt (em) Die Norderstedter SPD-Fraktion bringt Bewegung in die Umsetzung des Lärmaktionsplans (LAP). Zur anstehenden Umweltausschuss-Sitzung am Mittwoch, 16. November (Beginn: ab 18.30 Uhr), haben die Sozialdemokraten einen Antrag mit einem straffen Zeitplan zur Umsetzung von Tempo-30-Zonen an Lärmschwerpunkt-Standorten eingebracht.

„Dafür wird es auch höchste Zeit, denn immerhin wurden die entsprechenden Vorgaben bereits 2008 beschlossen“, sagt Wolfgang Ahlers-Hoops, Umweltexperte seiner Fraktion. Es sei erstaunlich, „dass eine Umsetzung der Maßnahmen acht Jahre nach Beschlussfassung nicht für möglich gehalten wird“, so Ahlers-Hoops weiter.

So wird die Verwaltung aufgefordert, bis Jahresende Tempo-30 in der Zeit von 22 Uhr an bis 6 Uhr an folgenden Lärmschwerpunkt-Standorten verbindlich festzuschreiben: Tangstedter Landstraße Rathausallee, Waldstraße, Alter Kirchenweg Stonsdorfer Weg, Langenharmer Weg, Poppenbütteler Straße Nord, Niendorfer Straße Friedrichsgaber Weg, Marommer Straße und Ochsenzoller Straße. Der LAP legt fest, in welchen Bereichen dieser Straßenzüge eine Geschwindigkeitsbegrenzung sinnvoll ist.

„Sollte es nicht möglich sein, dort diese Tempo-30-Zonen einzuführen, möchten wir von der Verwaltung die Gründe erfahren. Und das im Rahmen einer detaillierten Auflistung zeitnah bis zur Umweltausschuss-Sitzung im November dieses Jahres“, so Ahlers-Hoops.

Die Verwaltung hat die Verzögerung damit begründet, dass die Zustimmung des Landes noch ausstehe (Hamburger Abendblatt vom 16.9.2016: "Das Land muss zustimmen, und auf das Okay aus Kiel warten wir, so der Leiter des Norderstedter Ordnungsamtes"). Sollte es tatsächlich so sein, dass Norderstedt die Zustimmung bereits vor acht Jahren ohne Erfolg beantragt hat, so ist unser Antrag sicherlich hilfreich, um die Entscheidung in Kiel zu beschleunigen, so Ahlers-Hoops weiter.

2008 wurde in Norderstedt ein LAP unter dem Motto „Norderstedt lebenswert leise“ auf den Weg gebracht. Ahlers-Hoops: „Dieser Anspruch sollte keine Worthülse sein, denn die Verkehrsbelastung und die damit verbundene Lärmbelästigung für Bürgerinnen und Bürger nimmt bekanntermaßen von Jahr zu Jahr zu. Darunter leidet die Lebensqualität in Norderstedt.“

Aufgrund einer EU-Umgehungslärmrichtlinie sind Kommunen dazu verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind.