Norderstedt (em) Wohnen ist ein Menschenrecht und muss bezahlbar bleiben. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt daher Menschen mit niedrigen Einkommen mit einer weitreichenden Wohngeldreform: Seit dem 1. Januar 2023 haben 4,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger in zwei Millionen Haushalten Anspruch auf Wohngeld-Plus.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld-Plus?

Das Wohngeld-Plus richtet sich an Bürger und Bürgerinnen mit niedrigen Einkommen. Auch Eigentümer*innen von Wohnraum können durch das Wohngeld-Plus entlastet werden. Daher sollte jeder Geringverdienende seinen Anspruch mithilfe des Wohngeldrechners prüfen. 

Wer bereits andere Leistungen erhält, in denen die Unterkunftskosten berücksichtigt sind, kann in der Regel kein Wohngeld erhalten. Dazu zählen Leistungen nach SGB II oder SGB XII, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe.

Anspruch auf Wohngeld-Plus prüfen – ganz einfach mit dem Wohngeldrechner des BMWSB

Die Höhe des Wohngeldes hängt davon ab, wie viele Personen im Haushalt leben, wie viel Geld diese im Monat zur Verfügung haben und wie hoch die Miete beziehungsweise Belastung ist. Für den Antrag selbst muss eine überschaubare Anzahl an Dokumenten eingereicht werden. Dazu zählen ein Nachweis über die Wohnkosten sowie Einkommensnachweise. Je nach Lebenssituation können weitere Nachweise hinzukommen. 

„Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Antrag auf Wohngeld-Plus zu bekommen,“ so Katrin Schmieder, Sozialdezernentin der Stadt Norderstedt, „zum Beispiel vor Ort im Rathaus oder auf der Homepage der Stadt Norderstedt.“ Dort kann das Formular herunterladen werden. „Einfach ausfüllen, unterzeichnen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post einsenden oder im Rathaus abgeben“, ergänzt die Sozialdezernentin. „Scheuen Sie sich bitte nicht, davon Gebrauch zu machen!“ 

Alternativ kann der Wohngeldantrag auch komplett online über das Serviceportal  https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUEA gestellt werden. Die Norderstedter*innen können über das Bürgerservice-Portal auf der Homepage der Stadt https://www.norderstedt.de darüber hinaus auch Anträge auf Wohnberechtigungsscheine und Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt auf digitalem Weg stellen.

Wird Wohngeld bewilligt, können Eltern für ihre Kinder auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen, Befreiung von Kita-Gebühren und Betreuungskosten an den OGGS, Essenzuschüsse, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, Schulmaterial und Klassenfahrten in Anspruch nehmen. „Es geht also um viel mehr, als nur Wohngeld-Plus, sondern auch um eine Unterstützung von Familien“, so Katrin Schmieder.

Aktuell beziehen annähernd 1450 Haushalte in Norderstedt Wohngeld. Statistisch gesehen und im Vergleich mit ähnlich großen Städten, müsste der Anteil nach Meinung der Verwaltung höher sein. Ein Grund mehr, dass die Stadt Norderstedt hierfür noch einmal sensibilisieren und beraten möchte.

Ob ein Anspruch auf Wohngeld-Plus besteht, kann unkompliziert mittels des Wohngeldrechners des BMWSB geprüft werden: https://www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner .

Weiterführende Informationen und Downloads zum neuen Wohngeld unter: https://www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus