Norderstedt. Seit 1. April gilt gemäß dem Beschluss der Norderstedter Stadtvertretung eine neue Gebührenordnung für die städtische Abfallentsorgung. Die Gebührenanpassung wurde in den Fachausschüssen zuvor eingehend beraten und dient dazu, die anfallenden Kosten für die Abfallentsorgung zu decken.
Mit der beschlossenen moderaten Anpassung wird den Auswirkungen von Inflation, gestiegener CO2-Bepreisung für thermisch behandelte Abfälle, höheren Energiekosten und den tariflichen Lohnkostenanpassungen der vergangenen Jahre Rechnung getragen. Die Abfallgebühren der Stadt Norderstedt zählen auch nach der jetzigen Gebührenanpassung zu den günstigsten Entgelten in der Region.
Beim Bioabfall, für den letztmalig 2020 die Entsorgungsgebühren angehoben wurden, werden für einen durchschnittlichen Norderstedter Haushalt (60-Liter-Tonne) die Entsorgungsgebühren um 0,74 Euro pro Monat beziehungsweise 8,88 Euro pro Jahr höher als bisher ausfallen. Beim Restmüll ergibt sich eine Gebührenanhebung in Höhe von 1,15 Euro (60 l-Behälter), 1,53 Euro (80 l-Behälter) beziehungsweise 2,29 Euro pro Monat (120 l-Behälter). Dies entspricht auf das Jahr gerechnet einer Gebührenanpassung in Höhe von 13,80 Euro (60 l-Behälter), 18,36 Euro (80 l-Behälter) beziehungsweise 27,48 Euro (120 l-Behälter).
Im laufenden Jahr werden alle nicht gebührenpflichtigen Service-Leistungen in der Abfallwirtschaft der Stadt Norderstedt unverändert und ohne Einschränkungen angeboten: Hierzu zählen unter anderem die kostenfreie Abholung beziehungsweise die kostenfreie Anlieferung von Sperrmüll auf dem Wertstoffhof, die Laubannahme, die Weihnachtsbaumabholung, die Bereitstellung kostenfreier Papierbehälter, die dezentrale Gefahrgutsammlung sowie die Wertstoffinseln für Papier und Textilien.