Norderstedt (em) Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat ihr Beratungsangebot erweitert! Ab sofort können sich Verbraucher bei rechtlichen Fragen zu stationären und ambulanten Pflegeverträgen beraten lassen. Dies gilt auch für die Vorsorgevollmacht und die Patienten- bzw. Betreuungsverfügung.
Immer mehr Menschen sind gerade im Alter auf Hilfe oder Pflege angewiesen. Manchmal ist dies zu Hause möglich, manchmal nur in einer speziellen Einrichtung. Und auch, wenn es einem gut geht, sollte man für den Ernstfall Vorsorge treffen und eine Vorsorgevollmacht sowie eine Patienten- bzw. Betreuungsverfügung einrichten. In allen Fällen spielen Verträge eine Rolle, die häufig so komplex sind, dass die Hilfe eines Juristen ratsam ist. Schließlich möchte man alles berücksichtigen, was wichtig ist und sich gleichzeitig zu nichts verpflichten, was man später bereut.
„In diesen Bereichen gibt es viele Fragestellungen und Probleme, bei denen die Betroffenen häufig auf Hilfe angewiesen sind. Daher freuen wir uns sehr, dass wir unser Beratungsangebot in dieser Hinsicht erweitern konnten", sagt Julia Buchweitz, Juristin in der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Nicht zum Beratungsumfang gehören die Aufklärung über Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch oder auch die Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote. Hierfür sind die Pflegestützpunkte des Landes zuständig.
Das neue kostenpflichtige Beratungsangebot gilt ab sofort für die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Norderstedt. Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 040/523 84 55 ist dringend erforderlich, damit Ratsuchende einen individuellen Termin erhalten.